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Nachricht vom 11.05.2015    

Speisereste aus dem Gastgewerbe ordnungsgemäß entsorgen

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau bittet die Gastronomen eindringlich nicht der Versuchungen zu unterliegen, Speisereste in der Biotonne zu entsorgen oder gar an einen Jäger weiter zu geben.

Region. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert einen verantwortungsbewussten Umgang mit Speiseabfällen, da der Erreger der Klassischen sowie der Afrikanischen Schweinepest bekanntlich bereits durch ein Stück Wurst, das beispielsweise von einem infizierten Schwein stammt und gedankenlos weggeworfen wurde, übertragen werden kann. Deshalb ist es auch seit Jahren in der EU verboten Speisereste an Schweine zu verfüttern.

Infolge dessen müssen auch in Restaurants, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben Speiseabfälle von der Zubereitung und Essensreste von den Tellern getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Dabei gibt es spezielle gesetzliche Vorschriften zu beachten. So dürfen Speisereste, die tierische Bestandteile wie Fleisch, Fisch, Ei oder Milchprodukte enthalten, nach dem Tierkörperbeseitigungsrecht nur getrennt und in geschlossenen Behältern gesammelt werden. Diese sollten nach Möglichkeit gekühlt gelagert werden, um Schädlingsbefall vorzubeugen. Anschließend müssen diese Abfälle durch einen behördlich genehmigten Entsorgungsfachbetrieb abgeholt werden und zum Beispiel in einer Biogasanlage entsorgt werden.



Die Landwirte bitten die Gastronomen eindringlich nicht der Versuchungen zu unterliegen Speisereste in der Biotonne zu entsorgen oder gar an einen Jäger weiter zu geben - das kann die Gesundheit der Wildtiere und mittelbar auch der Nutztiere gefährden. Außerdem kann dieses Fehlverhalten empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.


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