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Nachricht vom 11.05.2015    

IHK warnt: Dringend Vorsicht vor „Mindestlohnzentrale“

Die IHK Koblenz warnt dringend vor einer neuen Betrugsmasche einer sogenannten "Mindestlohnzentrale", die Unternehmen, die angeblich gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, zu Zahlungen auffordert. Es ist noch nicht bekannt, wer sich hinter dieser Masche verbirgt.

Region. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz warnt Unternehmen vor einer neuen „Abzocke“: Vor wenigen Tagen wurde der IHK Koblenz bekannt, dass eine angeblich in Koblenz ansässige, sogenannte "Mindestlohnzentrale" Unternehmen mit dem Hinweis anschreibt, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eine Strafanzeige nach sich ziehen können. Gegen fristgerechte Zahlung eines Betrages in Höhe von 550 Euro könne erreicht werden, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein mögliches Ermittlungsverfahren endgültig einstellt.

„Das der IHK vorliegende Schreiben erweckt einen offiziellen Eindruck“, so Bertram Weirich, Geschäftsführer Recht und Steuern bei der IHK Koblenz. Die Anlehnung des Namens an die bekannte und seriöse Minijob-Zentrale, die Adresse, die Kontaktdaten (E-Mail- und Internetadresse), die angegebene Bankverbindung und das Aktenzeichen vermitteln einen offiziellen Eindruck, der zu einer Verunsicherung der Unternehmen führt.




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Die IHK rät dringend davon ab, auf das vermeintliche Angebot einzugehen und Zahlungen zu leisten. Da bislang nicht bekannt ist, wer sich hinter dieser neuen Masche verbirgt, hat die IHK Koblenz bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.


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