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Nachricht vom 26.05.2015    

Künftig zahlt der Besteller: Was sich für Makler ändert

Für die Immobilienwirtschaft ändert sich zum 1. Juni etwas Grundlegendes: Das so genannte Bestellerprinzip für Makler ist ab dann gültig. Darüber haben die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz und der Immobilienverband (IVD) bei einer gemeinsamen Veranstaltung informiert.

Region. Stichtag 1. Juni: Dann ändert sich in der Immobilienwirtschaft etwas Grundlegendes – das sogenannte Bestellerprinzip für Makler. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz und der Immobilienverband (IVD) haben über die anstehenden Änderungen bei der Wohnungsvermittlung jetzt in einer Info-Veranstaltung informiert. Mehr als 90 Branchenvertreter waren dazu nach Koblenz gekommen.

Bislang war es üblich, dass der künftige Mieter die Zahlung einer Makler-Provision übernahm. Künftig soll nun die Zahlung ausschließlich durch den „Besteller“ des Maklers erfolgen. „Makler, die aktuelle Vermietungsinserate geschaltet haben, müssen darauf achten, zum Stichtag alle Angaben zur Provision aus ihren Inseraten zu nehmen“, erläuterte Rudolf Koch, Vizepräsident des IVD Bundesverbandes. Auch Internetauftritte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten daraufhin geprüft werden. „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ wie „provisionsfrei“, „provisionsfrei für Mieter“ oder „Provision zahlt Vermieter“ seien nicht zulässig.



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Claudia Nebendahl, Referentin bei der IHK Koblenz, schätzt, dass die Umkehr des Bestellerprinzips sich auch auf das Auftragslage der Makler auswirken könnte: „Viele Makler sind zurzeit noch etwas verunsichert, weil das Gesetz in das bestehende Marktgefüge eingreift.“


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