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Nachricht vom 15.06.2015    

Schnelle Hilfe durch vereinfachtes Vergabeverfahren

Am Montag, 15. Juni tritt das vereinfachte Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen für Flüchtlingsunterkünfte in Kraft. Damit können bestehende Gebäude schneller umgebaut, sowie Gebäude in Modulbauweise schneller errichtet werden.

Region. „Die Landesregierung beschleunigt den Prozess der Auftragsvergabe zum Wohle der Menschen, die zu uns flüchten“, sagt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. „Wir unterstützen damit auch die Kommunen.“

Integrationsministerin Irene Alt ergänzt: „Geeigneten Wohnraum für die Asylsuchenden bereit zu stellen, stellt die Kommunen vor sehr große Herausforderungen – gerade in Städten ist der Wohnungsmarkt oft so angespannt, dass keine leerstehenden Wohnungen mehr auf dem Markt sind. Daher hat sich das Land dazu entschlossen, den Kommunen durch vereinfachte Vergaberegeln einen Weg zu eröffnen, wie sie schneller Wohnraum schaffen können.“

Die Landesregierung hatte die beschleunigenden Regelungen vor kurzem beschlossen. Erstmals seit dem im Jahr 2009 durch die Finanzkrise ausgelösten Konjunkturpaket II werden Regelungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erleichtert. Sie betreffen nur Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Erstellung und Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften. Durch die Vereinfachung können nun Bauaufträge bis zu 1 Million Euro im Wege der Beschränkten Ausschreibung vergeben werden und bis 100.000 Euro ist eine Freihändige Vergabe von Aufträgen möglich. Die Kommunen erhalten damit die notwendige Flexibilität, Aufträge schneller vergeben zu können. Die Unterkünfte sind somit rascher bezugsfertig. „Von der Regelung werden vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen vor Ort profitieren“, sagt Lemke.


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