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Nachricht vom 02.07.2015    

Beratung bei Pflegebedürftigkeit im Landkreis

Im Kreis Altenkirchen gibt es fünf Pflegestützpunkte, in denen die Mitarbeiter der Beratungsstellen tätig sind. Dabei ist es möglich, dass Beratungen im Büro stattfinden, ebenso werden Hausbesuche angeboten. Aktuell ist das neue Pflegestärkungsgesetz in den Beratungen ein wichtiges Thema.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte im Kreis Altenkirchen. Foto KV

Kreis Altenkirchen. Familien, in denen ein Angehöriger pflegebedürftig wird, sehen sich mitunter neuen Herausforderungen und einer Vielzahl offener Fragen gegenüber. Bislang gelebte und eingespielte Tagesabläufe ändern sich und fordern ein Umstellen auf die neue Situation. Versorgungs- und Unterstützungsangebote sind meist unbekannt. Antragstellungen zur Finanzierung von Hilfen sind ungewohnt.

Um in der Situation der Pflegebedürftigkeit und allem was damit an Neuem einhergeht nicht alleine gelassen zu werden, hat das Land Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren ein kostenfreies Beratungsangebot eingerichtet. Die sogenannten Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo), die nunmehr unter dem Dach der Pflegestützpunkte arbeiten, besprechen die jeweiligen Pflege- und Betreuungsbedarfe und suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungswegen.

Dabei informieren sie über die örtlichen Versorgungsangebote und helfen bei notwendigen Antragstellungen. Sie erläutern die Leistungen der Pflegeversicherung, sie weisen auf mögliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung hin, um die häusliche Versorgung zu erleichtern. Sie geben Hinweise zu Selbsthilfegruppen, sie organisieren Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen aus dem Bereich der Pflegebedürftigkeit. Dazu gehören beispielsweise Schulungsreihen für Angehörige von Demenzerkrankten oder Informationsabende zur Gesetzesentwicklung.

Im bisherigen Jahresverlauf werden die Beratungsstellen häufig auf die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes angesprochen, das seit Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz gehen unterschiedlichste Leistungsverbesserungen einher. Diese betreffen insbesondere Leistungen in der Versorgung zu Hause, beim Besuch der Tagespflege oder auch im Bereich der Wohnraumanpassung.



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