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Nachricht vom 03.07.2015    

82-Jähriger wollte 1,2 Millionen Euro einschmuggeln

Ein gewisses Alter schützt vor Dummheit nicht, vor Strafverfolgung auch nicht. Die Erfahrung musste ein 82-Jähriger machen, der per Rollstuhl und unter Schmutzwäsche versteckt, mehr als 1,2 Millionen Euro am Zoll vorbei von Luxemburg nach Deutschland bringen wollte.

Hin und wieder verschlägt es selbst erfahrenen Zollfahndern die Sprache, mehr als 1,2 Millionen Euro versuchte ein 82-Jähriger per Rollstuhl in der Schmutzwäsche nach Deutschland zu bringen. Foto: Zollamt Koblenz

Koblenz/Trier. Bargeld im Wert von mehr als 1,2 Millionen Euro entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Koblenz kürzlich bei einer Einreisekontrolle im Zug aus Luxemburg. Die Beamten kontrollierten zwei Reisende, die sich alleine in einem Abteil aufhielten. Die beiden 82 Jahre und 51 Jahre alten Männer gaben auf Befragen an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich zu führen.

Sie sagten aus, sich ein paar Tage in Luxemburg aufzuhalten und heute einen kleinen Ausflug nach Trier machen zu wollen. Die Durchsicht des mitgeführten Gepäcks verlief negativ. Neben dem älteren der beiden Männer stand ein Rollstuhl, auf dem sich unter einer Jacke noch ein Rucksack befand. Der Mann gab an, dass er der Besitzer sei und sich in dem Rucksack Schmutzwäsche befinde. Als einer der Beamten den Rucksack vom Rollstuhl hoch heben wollte, um den Inhalt zu kontrollieren, löste ein zwischen dem Rucksack und dem Rollstuhl gespanntes Zugseil einen akustischen Alarm aus, der als Diebstahlsicherung vorgesehen war.



Neben der Schmutzwäsche befanden sich im Rucksack dann noch mehrere Bargeldpäckchen mit insgesamt 1.201.480 Euro. Der ältere Herr gab an, dass er der Besitzer des Geldes sei.

„Ziel dieser Kontrollen ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen“, so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz.

Wegen Nichtanmeldung des Bargeldes wurde gegen den Besitzer des Bargeldes ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er hat nun mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen.


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