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Nachricht vom 07.07.2015    

Unfallversicherungsschutz im Praktikum und Ferienjob

Viele junge Menschen nutzen die schul- und studiumsfreie Zeit für einen Ferienjob oder ein Praktikum. Bei dieser Tätigkeit sind sie – wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch – gesetzlich unfallversichert.

Vivien nutzt die Gelegenheit, im Rahmen eines Praktikums verschiedene Arbeitsabläufe und Abteilungen einer Verwaltung kennenzulernen.

Region. Darauf weist vor den anstehenden Sommerferien die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin. Die Personalabteilung der jeweiligen Arbeitsstelle kann darüber Auskunft geben, welche Unfallkasse bzw. welche Berufsgenossenschaft für die Beschäftigten des Unternehmens, und damit auch für unbezahlte Praktika sowie für Ferienjobs zuständig ist.

Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Er beginnt am ersten Arbeitstag und erstreckt sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause. Wird ärztliche Behandlung notwendig, sollte in der Praxis oder im Krankenhaus darauf hingewiesen werden, dass es sich um einem Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlt sie eine Rente und gewährt bei Pflegebedürftigkeit auch Pflegeleistungen.



Nicht versichert über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist, wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich um ein deutsches Unternehmen handelt. Betroffene sollten sich deshalb schon vor der Abreise über die Absicherung bei Arbeitsunfällen im Gastland informieren. Weitere Informationen unter www.ukrp.de, Webcode b258.


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