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Nachricht vom 30.07.2015    

Kommerzielle Sammelcontainer brauchen Erlaubnis

Der Rat der Ortsgemeinde Daaden befasste sich auf Anfrage der CDU mit der steigenden Zahl der Sammelcontainer für Altkleider mit kommerziellem Hintergrund, die teils auf Privatgelände entlang den Straßen stehen.

Foto: Verwaltung

Daaden. Eine Anfrage der CDU Fraktion zum Aufstellen von kommerziellen Kleidercontainern behandelte der Rat der Ortsgemeinde Daaden in seiner jüngsten Sitzung.
Fraktionssprecher Dietrich Willwacher (CDU) hatte am 21. Juli angefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, dem Wildwuchs im Aufstellen von kommerziellen Kleidercontainern Einhalt zu gebieten.

Landläufig herrsche offensichtlich die Meinung vor, dass die Aufstellung solcher Kleidercontainer einem guten (gemeinnützigen) Zweck diene. Fakt sei, dass pro Container Stellplatzverträge geschlossen würden, die bis zu 1000 Euro und darüber hinaus jährlich an Miete erbringen. Denn die Kleidung werde in Afrika und anderen Entwicklungsländern verkauft.
Hiervon ausgenommen seien ausdrücklich Organisationen, die im Sinne der Allgemeinheit überwiegend gemeinnützig unterwegs sind (Rotes Kreuz). Der Anfrage wurden verschiedene Fotos mit Aufstellorten auf Privatflächen beigefügt.



Ortsbürgermeister Walter Strunk wies in der Sitzung darauf hin, dass es neue Rechtsprechung gebe, wonach für das Aufstellen von Kleidersammelboxen - auch auf Privatgrund - eine so genannte Sondernutzungserlaubnis nach § 41 Landesstraßengesetz notwendig sei.

Der Rat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung (Ordnungsamt) einstimmig, die Grundstückseigentümer darüber zu informieren, dass sie eine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen haben müssen, oder ansonsten die Container aufgrund fehlender Sondernutzungserlaubnis entfernen müssen. Die einzelnen Standorte im Ortsbereich sollen der Verwaltung noch mitgeteilt werden.


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