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Nachricht vom 30.07.2015    

Die IG Metall informiert

Auch für Ferienjobber gilt unter bestimmten Voraussetzungen der IG Metall-Tarifvertrag. Die IG Metall Geschäftsstelle Betzdorf, zuständig für den Kreis Altenkirchen und Teile des Westerwaldkreises informiert und steht auch für Beratungen zur Verfügung.

Landkreis Altenkirchen/Westerwaldkreis. Hunderte Studierende sind in ihren Semesterferien wieder in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie im Raum Kreis Altenkirchen und dem nördlichen Westerwald als Ferienjobber beschäftigt. Das ist für viele eine gute Gelegenheit, betriebliche Erfahrungen zu sammeln und auch um Geld für das Studium zu verdienen. Rund zweidrittel der Studierenden arbeiten neben ihrem Studium.

„Die Tarifverträge der IG Metall gelten auch für Ferienbeschäftigte, wenn sie in
tarifgebundenen Betrieben arbeiten und Mitglied der IG Metall sind“, teilte Uwe Wallbrecher, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Betzdorf mit. Für Ferienjobber gelten, wenn die Beschäftigung einen (Kalender-) Monat dauert und sie IG Metall Mitglied sind, die
tarifvertraglich vereinbarten drei Urlaubstage. Wer zwei Monate jobbt, hat Anspruch auf bis zu fünf Urlaubstage (abhängig vom Tarifgebiet). Ebenso sind die wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsgeld und Schichtzuschläge per Tarifvertrag geregelt. Dies gilt auch für Ferienbeschäftigte, wenn sie IG Metallmitglied sind und der Betrieb tarifgebunden ist.

Neben der Beratung über Einstiegsgehälter oder über den Arbeitsvertrag, bietet die IG Metall Betzdorf Studierenden und Schülern unter anderem Informationen zum Berufseinstieg an, informiert über Einstiegsgehälter für Akademikerinnen und Akademiker, berät zu
Praktikumsplätzen und gibt Rechtsauskunft. Informationen und Beratung bietet die IG Metall
Betzdorf nach Terminvereinbarung Telefon: 02741 / 97610 gerne an.




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