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Hartmut Brauer herzlich gedankt
Die Altenkirchener Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen dankten Hartmut Brauer für seine Referate. Polizeihauptkommissar außer Dienst Hartmut Brauer war genau 30 Jahre dabei. Brauer informierte die Feuerwehr letztmalig über die neusten und aktuellsten Verordnungen und Gesetzen zur Straßenverkehrsordnung.
Altenkirchen. Einen großen Dank sprach Wehrführer Michael Heinemann im Namen der Feuerwehrmitglieder des Löschzuges Altenkirchen auf dem jüngsten Dienstabend Polizeihauptkommissar a. D. Hartmut Brauer aus Michelbach aus. Brauer stand bei der Weiterbildung der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Altenkirchen 30 Jahre als Referent zur Verfügung. Er referierte über die "Sorgfaltspflicht des Feuerwehrmannes/Frau auf ihren Einsatzfahrten". Die Sorgfaltspflicht beginne bereits bei der Alarmierung, zu Hause oder auf der Arbeitsstelle, und habe ihren Fortgang bei der Fahrt im Privatwagen zum Feuerwehrgerätehaus und setze sich von dort zur Brand- oder Unglücksstelle fort. "Schnell wie die Feuerwehr" heiße ein Sprichwort im Volksmund. Doch nur wer heil ankommt könne letztlich auch erfolgreich helfen. Sehr oft ginge es bei den Einsätzen um Bruchteile von Sekunden die über Leben und Tod entschieden. Demzufolge würde neben der perfekten Beherrschung der Technik bei der Feuerwehr auch ein besonderes Augenmerk auf die Schnelligkeit gelegt. Diese dürfe jedoch nicht vor der Sicherheit stehen. Die Aufgaben der Feuerwehr ständen im Interesse der Allgemeinheit. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erfahre von Seiten der Bevölkerung im Allgemeinen aber zu wenig Anerkennung. Brauer ist daher der Meinung, dass ein Feuerwehrmann/Frau, wenn ein Alarm ausgelöst werde und sie mit ihrem Privatwagen zum Feuerwehrgerätehaus oder direkt zum Einsatzort fahren, im Ernstfall bedingt die Straßenverkehrs-Vorschriften überschreiten dürften und auch müssten. Diese Fahrt werde inzwischen auch schon als Einsatzfahrt gesehen. Maßvolle Geschwindigkeits-Überschreitungen sind daher statthaft. Das Motto des Feuerwehrmannes/Frau sollte daher immer lauten: "m Zweifel nie!"
Sonderrechte bestünden für die Einsatzfahrzeuge aller Hilfskräfte, ob Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge (Notarzt usw.) und Polizei nur dann, wenn sowohl die blaue Blinkleuchte als auch das akustische Warnsignal, sprich das Martinshorn, eingeschaltet seien. Nicht immer sei es erforderlich, mit beidem zu fahren. Die alleinige Fahrt mit dem Blaulicht gebe aber keine Sonderrechte. Diese Warnvorrichtung gebe nur Auskunft auf eine besondere Situation. Der Verkehrsteilnehmer sei bei Wahrnehmung beider Signale verpflichtet, den Einsatzkräften Platz zu machen. An Kreuzungen, Einmündungen oder anderen unübersichtlichen Stellen haben die Einsatzfahrer besondere Sorgfalt walten zu lassen und somit langsam zu fahren. Zum Abschluss unterstrich Brauer sein Referat mit einem Kurzfilm über das Verhalten der Feuerwehr zum und im Einsatz. Wehrführer Heinemann überreichte Brauer, der mit diesem Referat seine Tätigkeit einstellt, zum Abschied und als kleines Dankeschön einen Präsentkorb sowie einen Wappenteller des Löschzuges Altenkirchen. (wwa)
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Wehrführer Michael Heinemann (rechts) dankte im Namen des Löschzuges Hartmut Brauer (links) mit einem Präsentkorb. Fotos: Wachow
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