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Nachricht vom 23.11.2008    

Rosenbauer: Briefwahl erleichtert

Die Modaltäten für die Teilnahme an der Briefwahl werden erleichtert. In Zukunft müssen keine besonderen Gründe mehr angegeben werden. Darauf hat jetzt der Landtagsabgeordnete Dr. Josef Rosenbauer (CDU) hingewiesen.

briefwahl

Region. Wer bei Kommunalwahlen seine Stimme per Brief abgeben möchte, muss hierfür künftig keine besonderen Gründe mehr angeben. Wie der Landtags-Abgeordnete Dr. Josef Rosenbauer mitteilt, hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner letzten Sitzung ein entsprechendes Gesetz zur Vereinfachung der Briefwahl verabschiedet. Eine Forderung, welche die CDU bereits für die beiden vergangenen Kommunalwahlen gerne durchgesetzt hätte, sei damit endlich zumindest teilweise erfüllt worden. Nach der bisherigen Rechtslage müssen die Wahlberechtigten in dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen, dass sie am Wahltag aus einem wichtigen Grund ihre Stimme nicht selbst im Wahllokal abgeben können – zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder wegen Krankheit. Das Antragserfordernis bleibt dagegen bestehen, um weiterhin den Ausnahmecharakter der Briefwahl beizubehalten und nach außen kenntlich zu machen. Damit muss der Wähler weiterhin aktiv werden, um durch Briefwahl an einer Wahl teilzunehmen.
"Die Briefwahl kommt immer mehr in Mode", so Rosenbauer.„Der Briefwähleranteil sei bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen der vergangenen Jahre stetig gestiegen. So hätten zum Beipiel bei den Europawahlen im Jahre 1999 mehr als 19 Prozent der rheinland-pfälzischen Wähler ihre Stimme per Brief abgegeben, im Jahr 2004 sogar mehr als 21 Prozent. Bei einem Massengeschäft mit über 3 Millionen Wahlberechtigten sei es für die Wahlorganisationen deshalb mit einem vertretbaren Aufwand nicht leistbar, die Anträge der Briefwähler im Einzelnen oder auch nur stichprobenweise zu prüfen. Wenn man von den Wahlberechtigten trotzdem fordere, solche Gründe anzugeben, so sei das ein bürokratisches Erfordernis ohne tatsächlichen Nutzen. Es mache keinen Sinn, an einer Regelung festzuhalten, die zunehmend weniger beachtet wird und deren Durchsetzung sich als unmöglich erwiesen habe. Dies habe die CDU bereits seit Jahren moniert und sich für deren Abschaffung eingesetzt.
Eine Beschränkung der Gründe für die Briefwahlbeantragung sei auch nicht mehr zeitgemäß. "Die Mobilität in der heutigen Gesellschaft nimmt ebenso zu, wie die Bedeutung einer individuellen Lebensgestaltung", erläuterte Rosenbauer. Niemand verzichte auf eine Reise oder auch nur auf einen Tagesausflug, um an einer Wahl teilnehmen zu können. Die CDU-Landtagsfraktion habe deshalb im Dialog mit den im Landtag vertretenen Fraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet und in der letzten Plenarsitzung verabschiedet. Foto: Norbert Staudt/pixelio


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