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Nachricht vom 13.09.2015    

Grundlagen der Geschäftsleiterhaftung

Eine IHK-Informationsveranstaltung in Altenkirchen am Dienstag, 6. Oktober informiert zu haftungsrechtlichen Fragen in den Bereichen der Kapitalgesellschaften, denen Geschäftsführer unter Umständen ausgesetzt sind. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Altenkirchen. Für die Haftung von Leitungsorganen von Kapitalgesellschaften bietet das Recht eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten. Die handelnden Akteure einer Kapitalgesellschaft können sich unter vielen Gesichtspunkten einer persönlichen Haftung ausgesetzt sehen.

Ein Blick auf die Directors and Officers Liability Insurance (D&O Versicherung) macht die Problemstellung deutlich, mit denen Manager konfrontiert werden können. Klauseln in Anstellungsverträgen können zumindest helfen, Beratungskosten zu Betriebsausgaben zu machen und Informationspflichten aufrecht zu erhalten.
Der Referent wird einen Überblick über die verschiedenen Anspruchsgrundlagen geben und aufzeigen, bei welchen Situationen besondere Vorschriften geboten sind.



Die IHK-Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Sebastian Korts aus Köln am Dienstag, 6. Oktober, 18 Uhr in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen, Wiedstraße 9 hat das Ziel, Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften für haftungsträchtige Situationen und mögliche Pflichtverletzungen sensibel zu machen. Haftungsprobleme entstehen zwar vorwiegend, aber nicht nur in Krise und Insolvenz. Diese sollen die Teilnehmer erkennen, um adäquat handeln zu können.

Eine Anmeldung ist bis zum 30. September bei Doris Burmester unter Tel. 02681 87897-12 oder E-Mail: burmester@koblenz.ihk.de möglich.
Für IHK-Mitglieder ist diese Veranstaltung kostenfrei.


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