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Nachricht vom 16.10.2015    

Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Der Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, die Kreistagsfraktion und die Abgeordnete Anna Neuhof machen sich schon seit Jahren für die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge stark. Hierzu hat die Kreistagsfraktion, am 21. September bereits einen Antrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung für die nächste Kreistagssitzung eingereicht.

Kreis Altenkirchen. „Die Forderung nach einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge wurde vom Bund bislang nicht umgesetzt. Aber nach den Stadtstaaten Bremen und Hamburg hat es nun auch Nordrhein-Westfalen als erster Flächenstaat geschafft, eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte auf den Weg zu bringen – und wir wollen die nächsten sein!“, schreiben die Kreissprecher Katrin Donath und Fritz Hagemann in der Pressemitteilung.

Vorstandsmitglied Dr. Rudolf Bayer: „Dass jetzt in immer mehr Bundesländern, in vielen Räten und Parlamenten die Stimmen immer lauter werden für die Gesundheitskarte, ist ein großer Erfolg grüner Politik.“ Gerd Dittmann Fraktionssprecher: „Es geht nur um Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen (AfA) und die zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes verlassen haben und den Gemeinden zugewiesen wurden. Während der Zeit in der AfA ist das Land für die Gesundheitsversorgung zuständig, und das wird auch so bleiben.“

„Flüchtlinge erhalten selbstverständlich in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland eine gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die ist aber in zweifacher Hinsicht problematisch: zum einen ist für Flüchtlinge der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen bei der Kommune erschwert und zum anderen ist der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt“, so Anna Neuhof, Landtagsabgeordnete.

Konkret heißt das, dass sich Flüchtlinge einen Behandlungsschein bei der Kommune ausstellen lassen müssen um zum Arzt oder zur Ärztin gehen zu können, wenn sie krank sind. „Das ist diskriminierend, da Verwaltungsangestelte über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung entscheiden. Nach dem Arztbesuch und der Behandlung müssen die einzelnen Arztrechnungen durch die Kommune geprüft werden. Auch über die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit weiterer Maßnahmen im Rahmen der Behandlung muss oft die Kommune entscheiden. Außerdem werden durch diesen Verwaltungsakt Personalkapazitäten der Kommune gebunden“, so die Grünen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die bürokratischen und gesetzlichen Hürden dazu führen, dass Krankheiten sich verbreiten, verschlimmern oder chronifizieren können und so das Leid der Menschen sowie den späteren Behandlungsaufwand vergrößern. „Mit Aushändigung der Versichertenkarte haben Flüchtlinge direkten Zugang zur ärztlichen Behandlung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen werden entlastet“, Direktkandidat Kevin Lenz. Die Grünen wissen, wo die Gesundheitskarten bereits eingeführt sind haben die Erfahrungen gezeigt, dass Kosten vermieden wurden und es zu Einsparungen in den Verwaltungen kam.



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Es bestehen Vorteile der Gemeinden durch die Rabattvereinbarungen und anderer Instrumente der gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt wird für die teilnehmenden Kommunen die Notwendigkeit komplexer und aufwändiger Verträge mit Leistungserbringern vollständig entfallen. Darüber hinaus sind auch keine fachlichen Vorgaben für die verschiedenen Leistungsbereiche mehr erforderlich. Mit der Gesundheitskarte profitieren die Kommunen allgemein von den Regelungen des SGB V, wie der Budgetierung von ärztlichen Leistungen und dem Know-How und der starken Verhandlungs- und Rechtsposition der Krankenkasse bei Vertragsschlüssen mit Leistungsanbietern.

Außerdem entfallen für die Kommune die Kosten für eine eventuelle Hinzuziehung des Amtsarztes, der in regelmäßigen Abständen eine fundierte Beurteilung des Gesundheitszustandes an die Verwaltungsmitarbeiter abgeben muss. Der Leistungsumfang orientiert sich an den Vorgaben der Paragrafen 4 und 6 AsylbLG. Daher wird es auch weiterhin Einschränkungen gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte geben. Bei anderen Leistungen, die in der Regel direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden, sollten Flüchtlinge anderen Versicherten jedoch grundsätzlich gleichgestellt sein.

"Wir sind sicher: Die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenkassen werden eine Rahmenvereinbarung für Rheinland-Pfalz erarbeiten müssen, die die Möglichkeit bietet, vor diesem Hintergrund einen Leistungsumfang gemeinsam zu definieren, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt", resümieren die Kreis-Grünen.



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