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Nachricht vom 10.12.2015    

Ausweis für Flüchtlinge begrüßt

Der Ausweis für Flüchtlinge verbessert Verfahren und schafft Sicherheit, davon ist der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel überzeugt. In einer Pressemitteilung wünscht sich der Abgeordnete eine schnelle Umsetzung des Gesetzesentwurfs.

Kreisgebiet. „Der Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken von Asylbewerbern dient ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett aktuell beschlossen hat. Damit wird es in Deutschland flächendeckend für Flüchtlinge einen einheitlichen Ausweis geben“, teilte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.

„Damit wird man auch den mir gegenüber mehrfach geäußerten Wünschen von Polizei und Helfern in der Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende auf dem Stegskopf gerecht“, so Rüddel weiter, der den Gesetzentwurf als wichtigen Baustein bei der Bewältigung der Asylsituation und bei der Rückkehr zu geordneten Verhältnissen bei den Asylverfahren wertet. Durch einen Datenaustausch zuständiger Behörden könnten Asylverfahren deutlich beschleunigt werden.

„Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Migranten, die nach Deutschland einreisen oder die sich hier unerlaubt aufhalten, einerseits früher als bisher zu registrieren und andererseits die mit der Registrierung erfassten Informationen allen öffentlichen Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in einem einheitlichen Datensystem zur Verfügung zu stellen“, erklärt der Abgeordnete.

Konkret bedeute das für die Betroffenen eine Verkürzung der Asylverfahren, die bislang oft mit Unsicherheit über ihr weiteres Schicksal verbunden seien. Dadurch könne auch die Anzahl der nicht registrierten Asylsuchenden reduziert und jederzeit eine Identifizierung möglich gemacht werden. Das wirke Mehrfach-Registrierungen, falschen Angaben und unerlaubten Einreisen entgegen.



Das Dokument mit fälschungssicheren Elementen trage ab dem Sommer nächsten Jahres zu einem Mehr an Sicherheit bei. Durch die neue Datenbank für Asylbewerber und Flüchtlinge werde die Durchführung der Verfahren in Deutschland effektiver gemacht und beschleunigt. Zu den erhobenen Daten gehörten über Personalien und Fingerabdrücke hinaus, das Herkunftsland, sowie weitere Kontaktdaten und Gesundheitsinformationen und auch Angaben über Ausbildung und Qualifikation.

„So werden die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei der Stellung eines Asylantrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden zentral gespeichert. Den auf die Einigung unter den Parteivorsitzenden zurückgehenden Gesetzentwurf wollen wir sehr zügig beraten und möglichst bald mit Gesetzeskraft versehen. Denn der anhaltende Migrationsdruck duldet keinen Aufschub“, bekräftigt Erwin Rüddel.



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