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Nachricht vom 15.05.2007    

Vatertagstouren mit Anhänger verboten

Die Polizei-Inspektion Altenkirchen warnt: Sogenannte Vatertagstouren mit landwirtschaftlichen Zugmachinen und landwirtschaftlichen Anhängern "sind eindeutig nicht zulässig".

Kreis Altenkirchen. Wer eine sogenannte Vatertagstour mit Traktor und Anhänger - meist ausgediente Ladewagen - Strohballen und mit bis zu 20 gut gelaunten Personen unternimmt, macht sich strafbar. Denn das ist, so die Polizei in einer Presseerklärung, eindeutig nicht erlaubt. Und kann im schlimmsten Fall böse Konsequenzen nach sich ziehen. Vor allem, wenn etwas passiert. Versichert ist die ganze Sache nämlich auch nicht.
Die Straßenverkehrsordnung, darauf weist die Polizei ausdrücklich hin, kennt zwar einige Ausnahmen wie Feuerwehreinsätze, Landschaftssäuberungsaktionen und örtliche Brauchtumsveranstaltungen. Dazu gehören aber nicht die Vatertagstouren. Allerdings sind erlaubt Erntedank-, Karnevals- und Jubiläumsumzüge. Wenn bei einer solchen Veranstaltung ein Traktor mit Anhänger eingesetzt wird, muss eine zusätzliche Versicherung für die Fahrt abgeschlossen werden und bestimmte Richtlinien sind zu beachten. Die Fahrt muss zusätzlich bei der zuständigen Verbandsgemeinde angezeigt werden. Außerdem dürfen auf der Hin- und der Rückfahrt zum Veranstaltungsort keine Personen befördert werden.
Die Polizei warnt abschließend in ihrem Apell an alle Halter und Fahrer von Traktoren "vor diesen nichtzulässigen Fahrten". Es würden Straftatbestände erfüllt und bei Unfällen komme es zu nicht überschaubaren zivilrechtlichen Folgen für Fahrer und Halter der Fahrzeuge.


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