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Steuer gefährdet Tagesbetreuung
Die Kindertagesbetreuung wird durch die neue Steuerverpflichtung erschwert beziehungweise gefährdet. Das meint der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Flammerfeld, Josef Zolk. Er fordert alle Betroffenen dazu auf, gegen diese neue Regelung der Finanzminister zu kämpfen.
Kreis Altenkirchen. Kinderbetreuung in Tagespflege ist im Landkreis Altenkirchen ein wichtiger Baustein in der Gesamtkonzeption zur Förderung von Kindern und der
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der Kindertagespflegebörse des Kreisjugendamtes, dem Familienbüro und dem
Trägerverbund Kindertagespflege hat der Landkreis Altenkirchen frühzeitig
tragfähige Strukturen und Hilfe- und Unterstützungssysteme für Eltern und
Tageseltern geschaffen und kontinuierlich ausgebaut. Jetzt gefährdet das Steuerrecht die gute Entwicklungsmöglichkeiten.
Kinder brauchen eine liebevolle und verantwortungsbewusste Zuwendung
ebenso wie Verlässlichkeit und Kontinuität in der Betreuung und Erziehung.
Eltern brauchen ein ausreichendes und zuverlässiges Betreuungsangebot für
ihre Kinder, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Sie
wollen sicher sein, wem sie ihr Kind mit gutem Gewissen anvertrauen können
und sie wollen ihre Kinder pädagogisch gut betreut wissen.
Geeignete Tagesmütter und Tagesväter bieten qualifizierte und zuverlässige
Betreuung der Kinder. Sie unterstützen Eltern und allein Erziehende in der
Erziehung und Betreuung ihrer Kinder und helfen den Eltern dabei,
Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu
können.
Kindertagespflege kann selbst organisiert oder vom Jugendamt vermittelt
werden. Wird ein Kind in Tagespflege betreut, ohne dass ein staatlicher
Zuschuss geleistet wird, wird die Höhe der Betreuungskosten zwischen
Eltern und Tagespflegperson ausgehandelt. Bei einer durch das Jugendamt
vermittelten Betreuung in Kindertagespflege erhalten die
Tagespflegepersonen eine laufende Geldleistung (ein Tagespflegeentgelt)
nach den Richtlinien über die Leistungen und Kostenbeiträge in der
Kindertagespflege im Landkreis Altenkirchen. Die laufende Geldleistung
wird jeweils am Ende des Monats gezahlt; die Höhe richtet sich nach dem
durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungsumfang.
Das Tagespflegeentgelt setzt sich zusammen aus
· den Kosten für den Sachaufwand und einem angemessenen Beitrag zur
Anerkennung der Förderungsleistung
· die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zur Alterssicherung
der Tagespflegeperson
· der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zur
Unfallversicherung .
Zuständig für selbstständige Tagespflegepersonen im eigenen Haushalt ist
die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege oder
die Unfallversicherung. Alle Vereinbarungen zwischen Eltern und Tagesmutter/-vater sollten in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgelegt werden.
Erhält eine selbstständig tätige Tagespflegeperson das Betreuungsgeld von
privater Seite, muss sie es versteuern. Betreuungsgelder aus öffentlicher
Hand sind bislang (Stand 2008) steuerfrei. Genau hier beginnt das jetzige Problem:
Vom Januar ab sollen Tagesmütter/Tagesväter auch für die Betreuungsgelder
aus öffentlicher Hand Steuern und Abgaben zahlen. Viele der Betroffenen
rechnen und rätseln, ob sich die Kinderbetreuung (Tagespflege) künftig für
sie noch lohnt. Es besteht die Gefahr, dass sich manche aus der Betreuung
bzw. der Betreuungsüberlegung verabschieden, weil es sich für sie
persönlich noch weniger rechnet als bisher. Dabei wäre die Übernahme aller
Kinder in Kindertagesstätten sicher nicht billiger und – kindgerechter –
und wegen der Gruppengrößen auch nicht immer wünschenswert.
Hinzukommt, das ab August 2010 die zweijährigen Kinder und ab 2013 die
einjährigen Kinder Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze haben. Gerade
unter diesen Aspekten sind Tagespflegemodelle dringend notwendig. Somit
bräche, beim Ausstieg der Tagesmütter/Tagensväter, ein wesentliches und
sinnvolles Instrument guter Kinderförderung zusammen, das mühsam aber
erfolgreich aufgebaut wurde.
Dabei sollte gerade durch das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) der
Stundensatz für die Tagesbetreuung angehoben werden. Die neue Verordnung
der Finanzminister der Länder gefährdet dies, wie viele Experten
kritisieren. Hoffentlich wird dadurch nicht die gut funktionierende
Zusammenarbeit zwischen Tagesmüttern und Landkreis/Kommunen geschädigt.
Die Benachteiligten wären dann wieder mal die Familien, die betreuende
Unterstützung brauchen.
Wünschenswert wäre es weiterhin, wenn es künftig auch in Rheinland-Pfalz
möglich wäre, Tagespflege für Kinder auch in außerfamiliären Räumen
durchzuführen, wie es bundesweit vorgesehen ist, denn oft setzt die
räumliche Situation Betreuungsgrenzen und verhindert ein sinnvolles
Angebot.
Parteien, Kommunen, Kreis, Landkreistag, Gemeindestädtebund,
Elternverbände und alle Interessierte müssen gegen die neue Regelung der
Finanzminister kämpfen. Im Interesse der Kinder und ihrer Familien.
(Josef Zolk, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Flammersfeld)
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