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Nachricht vom 23.12.2015    

Alarm- und Einsatzplan „Stromausfall“ vorgestellt

In der letzten Verbandsgemeinderatssitzung Altenkirchen wurde dem Rat der von Verwaltung und Feuerwehr gemeinsam erarbeitete Alarm- und Einsatzplan „Stromausfall“ vorgestellt. Der Plan tritt am 1. Januar in Kraft. Die Feuerwehr richtete Hilfeanlaufstellen ein, die bei großen Schadensereignissen der Bürgerschaft zur Verfügung stehen.

Den Alarm- Einsatzplan "Stromausfall" für die VG Altenkirchen stellte Bürgermeister Heijo Höfer (links) gemeinsam mit den Vertretern der Feuerwehr und der Verwaltung vor. Foto: pr

Altenkirchen. Im Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LBKG RLP) wird allgemein das Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe vorgeschrieben. Darüber hinaus empfiehlt das Innenministerium Rheinland-Pfalz den Feuerwehren, Vorkehrungen für einen Stromausfall zu treffen.
Dies geschah in Altenkirchen und wurde jetzt im Rat der Verbandsgemeinde vorgestellt. Für die Bürgerschaft sind Hilfeanlaufstellen eingerichtet, die im Notfall aufgesucht werden können.

Notwendigkeit eines Alarm- und Einsatzplanes „Stromausfall“
Die moderne Gesellschaft in Deutschland ist in großem Maße von elektrischer Energie abhängig und daher auch in diesem Bereich besonders verletzlich. Ein länger andauernder und größere Gebiete betreffender Stromausfall hätte daher weitreichende Konsequenzen für die Bevölkerung. Mit einem Ausfall der elektrischen Energie ist in der Regel auch immer ein Ausfall weiterer wichtiger, sogenannter Kritischer Infrastrukturen (= Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten würden) zu rechnen.

Neben der Energieversorgung gehören unter anderem die Bereiche Gesundheit, Wasser und Ernährung zu den Sektoren der Kritischen Infrastrukturen. Diese und die anderen Sektoren beeinflussen sich gegenseitig und sind alle miteinander verknüpft oder voneinander abhängig. Stromausfälle in der Vergangenheit (etwa Münsterland 2005) haben diese Abhängigkeit immer wieder aufgezeigt. Hier kam es schon nach kurzer Zeit zu massiven Einschränkungen für die Bevölkerung, Ausfällen von Mobilfunk- und Telefonnetzen (und somit den Notrufeinrichtungen) und weiteren Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit- und Ordnung.
Bei Stromausfallereignissen wenden sich hilfesuchende Bürger oft an die Feuerwehr. Deren Hilfe ist spätestens, wenn der Stromausfall länger andauert und mehrere Ortschaften betroffen sind und wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung, beispielweise durch den Ausfall von Notrufeinrichtungen, gefährdet ist, unabdingbar.




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Hilfeanlaufstellen:
Wesentlicher Bestandteil des Alarm- und Einsatzplanes sind die so genannten „Hilfeanlaufstellen“. So ist das Gebiet der Verbandsgemeinde in verschiedene Zonen unterteilt worden, die bei einem flächendeckenden Stromausfall jeweils durch ein Feuerwehrfahrzeug abgedeckt werden (=Hilfeanlaufstellen). Diese Hilfeanlaufstellen können dann von der Bevölkerung aufgesucht werden. Weitere Maßnahmen werden dann ggf. von dort aus getroffen bzw. veranlasst. Eine Übersicht der Hilfeanlaufstellen wird künftig in den Bekanntmachungskästen der Ortsgemeinden ausgehangen sowie regelmäßig im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht.

Ziele des Alarm- und Einsatzplans:
Um sowohl auf kleinere, als auch auf größere Stromausfallereignisse vorbereitet zu sein, ist nun der Alarm- und Einsatzplan der Verbandsgemeinde Altenkirchen entstanden. Der Plan beinhaltet einen Handlungsleitfaden für die Verwaltung und die Feuerwehr für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls. Ziel ist es, nach einem Schadensereignis möglichst schnell wieder die Kommunikationswege zwischen den Hilfsorganisationen untereinander herzustellen und die Bevölkerung zu informieren.

Da es sich bei dem Alarm- und Einsatzplan "Stromausfall" nicht um einen statischen Plan handelt, ist daran gedacht, den Plan künftig immer an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls fortzuschreiben.


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