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Nachricht vom 26.12.2015    

Ein Beitrag zur Geschichte der Verbandsgemeinde Flammersfeld

Die Verbandsgemeinde Flammersfeld mit ihren 26 Ortsgemeinden und ihrer Geschichte fasste Bürgermeister a.D. Josef Zolk zusammen. 200 Jahre Kreis Altenkirchen bedeuten auch 200 Jahre Geschichte der Raiffeisenregion Flammersfeld. Eine interessante wechselvolle Geschichte führt die Leser durch die Jahrhunderte bis heute.

Das Raiffeisenhaus in Flammersfeld. Foto: VG Flammersfeld

Flammersfeld. Die heutige Verbandsgemeinde Flammersfeld ist in ihrer Struktur zurückzuführen auf die Ergebnisse des Wiener Kongresses.

Der Wiener Kongress fand vom 18. September 1814 bis 9. Juni 1815 (Tag der Schlussakte) im Wiener Palais am Ballhausplatz statt. Nachdem Napoleon Bonaparte in der Völkerschlacht zu Leipzig im Oktober 1813 geschlagen und dann im Frühling 1814 erfolgreich zu Sturz gebracht wurde und seine Verbannung ins Exil beschlossen war, verkündeten die Staatsoberhäupter Mitteleuropas in Paris das Ende des Krieges. Da Europa nach den zahlreichen militärischen Eroberungen Napoleons nun ungleiche Machtverhältnisse aufwies, entschied man sich im Pariser Frieden dazu, einen Kongress mit dem Ziel der Neuordnung Europas im darauffolgenden Jahr zu veranstalten. Zum Kongress in Wien erschienen schließlich Staatsmänner, Fürsten und andere Vertreter der nahezu 200 teilnehmenden Länder und Herrschaftseinheiten.

Auf deutschem Boden wurde das 1806 aufgelöste „Heilige Römische Reich deutscher Nation“ nicht wiederbelebt, statt dessen entstand aus den noch existierenden oder wiederhergestellten 35 deutschen souveränen Fürstenstaaten und den verbliebenen vier freien Reichsstädten ein losere Staatenbund, der lediglich durch die ständig in Frankfurt am Main tagenden Gesandtenkonferenz zusammengehalten wurde.

Köln, im Frühjahr 1815: Die Stadt, die eine Wiederherstellung der alten reichsstädtischen Freiheiten erhoffte, blickte gebannt nach Wien – schon im Februar war bekannt geworden, dass Österreich und England darauf drängen, den Preußen große Gebiete im Westen Deutschlands zuzusprechen. Diese aber wollten lieber das unter französischer Protektion entstandene Königreich Sachsen annektieren – und den sächsischen König mit einem neu zu schaffenden Territorium auf dem linken Rheinufer entschädigen, man hatte sogar schon eine Hauptstadt vorgesehen: – Bonn.

Es ist so: Das Rheinland sollte sächsisch werden – doch die großen Strippenzieher des Kongresses, der Engländer Lord Castlereigh und der österreichische Staatskanzler Metternich (übrigens ein Koblenzer), durchkreuzten diesen Plan: Sie setzen durch, dass die Militärmacht Preußen die „Wacht am Rhein“ übernehmen sollte, als Barriere gegen jedwede erneute französische Aggression.

Die preußischen Unterhändler mussten klein beigeben – und sich mit Westfalen und den Rheinlanden „begnügen“, schon am 11. März 1815, noch vor der offiziellen Inbesitznahme, ordnete König Friedrich Wilhelm II. den Ausbau Kölns zur Festungsstadt an. Mit der Proklamation vom 5. April 1815 nahm König Friedrich Wilhelm III. Besitz von den ihm auf dem Wiener Kongress zugesprochenen Gebieten. Damit war das überwiegende Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen und Teile des Nordens des heutigen Rheinland-Pfalz preußisch geworden.

Es sind hehre Worte, derer sich der Monarch bedient: „Im Vertrauen auf Gott und auf die Treue und den Mut meines Volkes habe ich die Rheinländer in Besitz genommen und mit der preußischen Krone vereinigt. Und so, Ihr Einwohner dieser Länder, trete ich jetzt mit Vertrauen unter Euch, gebe Euch Eurem deutschen Vaterlande wieder und nenne Euch Preußen! Kommt mir mit redlicher, treuer und beharrlicher Anhänglichkeit entgegen! Ihr werdet gerechten und milden Gesetzen gehorchen.“

Noch von Wien aus wandte sich der preußische König Friedrich Wilhelm III. im April 1815 an seine neuen Untertanen am Rhein – nachdem er zuvor mit einem „Besitzergreifungs-Patent“ die neuen Provinzen formell seinem Königreich angegliedert hatte. Auch in diesem Patent sagte der König den Rheinländern „den wirksamsten Schutz ihrer Person, ihres Eigentums und ihres Glaubens“ zu – und er versprach, „die Bildung einer Repräsentation anzuordnen“. Am 30. April wurde dieses Dokument im Verlauf des Hochamtes im Kölner Dom verlesen.

Das Rheinland war sehr stark von der Franzosenzeit geprägt und hielt an vielen ihrer Errungenschaften wie dem französischen Zivil- und Handelsrecht, den Handelskammern und der Gemeindeverfassung fest. Zudem war das Rheinland zu fast 80 Prozent katholisch und unterschied sich damit von den protestantisch geprägten altpreußischen Gebieten. Sitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, also der Provinzialregierung, wurde Koblenz. Das Oberpräsidium hatte dort zunächst seinen Sitz im ehemaligen Kurfürstlichen Schloss und ab 1911 in einem neubarocken Gebäude an der heutigen Stresemannstraße (jetzt Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord). Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf (einschließlich des 1822 aufgelösten Kleve), Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren wiederum in Landkreise mit je etwa 30.000 bis 40.000 Einwohnern eingeteilt.



Als einer dieser Landkreise wurde der Kreis Altenkirchen am 14. Mai 1816 juristisch eingerichtet. Zu seiner Untergliederung wurden neun Bürgermeistereien gebildet; darunter die Bürgermeisterei Flammersfeld, die sich aus den Kirchspielen Flammersfeld, Schöneberg, Horhausen, Peterslahr und Oberlahr mit insgesamt 33 Ortsgemeinden zusammensetzte. Diese Kirchspiele gehörten vor den napoleonischen Kriegen zu folgenden drei Herrschaften:
• Nach der Teilung der Grafschaft Sayn im Jahre 1652 fielen die Kirchspiele Flammersfeld (dazu gehörten Ahlbach, Eichen, Flammersfeld, Kescheid, Orfgen, Reiferscheid, Rott, Schürdt, Seelbach, Strickhausen, Walterschen) und Schöneberg (dazu gehörten Berzhausen, Bettgenhausen, Neiterschen, Niederähren, Obernau, Schöneberg und Seifen) an die Grafschaft Sayn-Hachenburg. Durch Heirat kam 1799 ein Großteil der Reichsgrafschaft Sayn-Hachenberg an Nassau-Weilburg.

• Seit 1664 gehörten die Gerichte/Kirchspiele Horhausen (Bürdenbach; Güllesheim, Horhausen, Huf, Krunkel, Luchert, Niedersteinebach, Pleckhausen, Willroth) und Peterslahr (Epgert, Eulenberg, Obersteinebach, Peterslahr) zum kurtrierischen Amt Herschbach, das nach dem Reichsdeputationshauptschluss vom Februar 1803 dem Fürstentum Nassau-Weilburg als Entschädigung deswegen zugeschlagen wurde, weil Nassau-Weilburg die linksrheinischen Besitzungen 1801 an Frankreich verloren hatte, jetzt aber mit den rechtsrheinischen Resten des ehemaligen Erzstifts Trier entschädigt wurde. Im Zuge des Wiener Kongresses vereinbarte Preußen im Mai 1815 einen Ländertausch mit dem seit 1806 bestehenden Herzogtum Nassau (gebildet aus Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg), die nassauischen Ämter Schöneberg und Linz sowie Teile des Amtes Herrschbach fielen an Preußen.

•Zur kurkölnischen Herrschaft (Lahrer Herrlichkeit) gehörten Burglahr und Oberlahr sowie jeweils drei Höfe in Rott und Kescheid. Mit der Gründung des Landkreises Altenkirchen 1816 wurde aus den bisherigen drei Teilbereichen – wie bereits beschrieben – die Bürgermeisterei Flammersfeld mit ihren 33 Ortsgemeinden. Bezogen auf die heutige kommunale Struktur hatte die Bürgermeisterei 1815 insgesamt 3235 Einwohner.

Diese Struktur von 1816 blieb unverändert bis zur Gebietsänderung zum 1. April 1939. Da gab es folgende Änderungen:
- Ahlbach zu Flammersfeld
- Huf und Luchert zu Horhausen
- Niederähren zu Seifen
- Bettgenhausen zu Seelbach
- Strickhausen zu Berzhausen

Die Überlegungen in der Verbandsgemeinde Flammersfeld aus den 1969 bestehenden Ortsgemeinden durch freiwilligen Zusammenschluss drei große Ortsgemeinden (Raum Horhausen, Raum Flammersfeld, Raum Oberlahr) zu bilden, wurden entgegen der Ergebnisse einer Dienstversammlung der Ortsbürgermeister mit Amtsbürgermeister Eugen Schmidt vom 15. Dezember 1969 im Hotel „Schloß Wied“ in Oberlahr nicht konstruktiv weiterverfolgt bzw. umgesetzt.

Im Zuge der Territorialreform in Rheinland-Pfalz wurden 1969 die Ortsgemeinden Neiterschen, Neitersen und Niederölfen zur Ortsgemeinde Neitersen zusammengelegt, Neitersen wurde dann in die Verbandsgemeinde Altenkirchen ebenso eingegliedert wie 1970 Schöneberg. Aus dem ehemaligen Amt Weyerbusch wurden gleichzeitig die Ortsgemeinden Giershausen und Ziegenhain der Verbandsgemeinde Flammersfeld zugeordnet. Ziegenhain und Giershausen gehörten bis zum Jahr 1806 zur Grafschaft Sayn-Altenkirchen und zum Kirchspiel Mehren. Die Grafschaft Sayn-Altenkirchen kam 1791 auf dem Erbweg zu Preußen und wurde 1803 im Reichsdeputationshauptschluss dem Fürstentum Nassau-Usingen zugesprochen. Aufgrund der auf dem Wiener Kongress getroffenen Regelungen wurde das Herzogtum Nassau an das Königreich Preußen abgetreten (siehe oben).

Ziegenhain und das ursprünglich zur Ortsgemeinde Orfgen gehörende Ziegenhahn schlossen sich 1994 zur gemeinsamen Ortsgemeinde Ziegenhain zusammen.
Ende 2015 umfasst die Verbandsgemeinde Flammersfeld 26 Ortsgemeinden mit fast 12.000 Einwohnern (Ende 2015). Josef Zolk


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