Werbung

Nachricht vom 27.12.2015    

Silvesterfeuerwerk - Sicherheit hat Priorität

In der Zeit vom 29. bis 31. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gesetzlich erlaubt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mit der Gewerbeaufsicht überwacht die Sicherheit, sowohl bei der Lagerung und auch beim Verkauf der Artikel. Auch dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgebrannt werden. Wer die Sicherheitsbestimmungen zum Abbrennen beachtet hat am glitzernden Sternenregen viel Vergnügen.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Schon seit dem Mittelalter gehört ein Feuerwerk mit krachenden Böllern und glitzernden Raketen traditionell zum Jahreswechsel. Auch heute noch erfreut sich das Silvesterfeuerwerk großer Beliebtheit. Bei allem Vergnügen, das ein Silvesterfeuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, ehemals Klasse II) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig:
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit den Regionalstellen Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein und Trier überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (z. B. historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Für das Abbrennen ist unbedingt die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung zu beachten. So kann einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege stehen.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Power Station: Innovativer Gottesdienst in Oberwambach

Am 15. August 2026 lädt die Power Station zu einem ganz anderen Gottesdienst in Oberwambach ein. Das ...

Western-Feeling in Nodhausen: 14. Quigley Shoot mit Wild-West-Romantik

Zum 14. Mal verwandelte sich das Gelände der Neuwieder Schützengesellschaft 1833 e.V. in Nodhausen in ...

Chorprojekt in Mudersbach sucht engagierte Sängerinnen und Sänger

Ein musikalisches Großereignis steht bevor: Der Kirchenchor St. Matthias und das Ensemble "Schöne Töne" ...

Sängerinnen und Sänger für Festgottesdienst in Brachbach gesucht

Der Kirchenchor St. Cäcilia Brachbach plant einen besonderen Auftritt anlässlich des 555-jährigen Dorfjubiläums. ...

Meditative Abendwanderung für Frauen in Herdorf

Die kfd Kirchen St. Michael lädt alle interessierten Frauen zu einer Abendwanderung ein. Am 18. August ...

90-Jähriger aus Seniorenzentrum in Wissen vermisst

Seit dem Mittag des 13. August 2026 wird ein 90-jähriger Mann aus Wissen vermisst. Der Bewohner des St. ...

Weitere Artikel


Knappe Niederlage bei den Hannover Scorpions

Wer über 60 Minuten kein Tor schießt, der kann auch kein Eishockeyspiel gewinnen. Egal, wie gut die Leistung ...

Das Jahr mit viel Bewegung anfangen

Die Landfrauen, Bezirk Altenkirchen bieten im Januar Pilates-Kurse, Wirbelsäulengymnastik und mehr. Anmeldungen ...

Stadtrat Altenkirchen fasst Resolution zur Biomüll-Anlage

Die geplante Biomüll-Umladestation will keine Stadt oder Kommune im Kreis Altenkirchen. Der Stadtrat ...

Gemeinsame Info-Veranstaltung

Eine Infoveranstaltung „Systematische Geschäftsmodellentwicklung: Erfolgsfaktoren der Hidden Champions“ ...

Generalagentur Bernd Brenner feiert 25jähriges Bestehen

25 Jahre sind ein Grund zum feiern. Die Generalagentur Bernd Brenner aus Hamm erhielt im Rahmen einer ...

Martina Gerhards kandidiert für den Landtag

Die 35-jährige Martina Gerhards tritt für die Freien Wähler Rheinland-Pfalz bei der
Landtagswahl 2016 ...

Werbung