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Nachricht vom 30.12.2015    

Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) informiert zu Steueränderungen, die ab 1. Januar gelten. Es gibt mehr Kindergeld und höhere Freibeträge. Auch die Laufzeiten für die eingetragenen Freibeträge werden verlängert.

Region. Steuerzahler können sich auf 2016 freuen. Denn finanziell bringt das neue Jahr für
die Bürger überwiegend Erleichterungen: „Je nach Steuerklasse, Familiensituation
und persönlichem Einkommen kann sich das spürbar positiv auf das Portemonnaie
auswirken“, sagt Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höheres Kindergeld: 2016 steigt das Kindergeld weiter um 2 Euro pro Kind. „Somit
gibt es einheitlich 190 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 196 Euro für das
dritte und 221 Euro für jedes weitere Kind“, erläutert Wilk. Ab dem 1. Juli 2016 steigt
zudem der Kinderzuschlag um 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich. Er kann
zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden, wenn das Elterneinkommen zwar für
den eigenen Lebensunterhalt reicht, nicht aber für den der Kinder. Der
Kinderfreibetrag von 2.640 Euro jährlich für Ehepaare bleibt hingegen unverändert.




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Größerer Grundfreibetrag: Auch der Grundfreibetrag (das so genannte
Existenzminimum) wird 2016 erhöht – auf dann 8.652 Euro. „Das sind 180 Euro mehr
als noch 2015 (8.472 Euro)“, so der Steuerberater. In gleicher Höhe steigt der
Unterhaltsfreibetrag: Steuerzahler, die unterhaltspflichtig sind, können also künftig
bis zu 8.652 statt bisher maximal 8.472 Euro jährlich als außergewöhnliche
Belastung absetzen.

Längere Laufzeiten für Freibeträge: Wer bisher jedes Jahr seine steuerlichen
Freibeträge eintragen lassen musste, kann sich freuen: Ab 2016 ist dies nur noch
alle zwei Jahre nötig, denn die Gültigkeitsdauer wurde verdoppelt. Gleiches gilt für
den Antrag auf Steuerklasse IV bei Paaren. Aber aufgepasst: Sollten sich innerhalb
dieses verlängerten Zeitraums die Voraussetzungen ändern, muss dies sofort dem
Finanzamt gemeldet werden. „Ein Steuerberater kann hierbei fachgerecht beraten“,
rät Experte Edgar Wilk.


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