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Nachricht vom 07.01.2009    

Landeshilfe für Unternehmen

Hilfe für durch die Finanzkrise in Liqiditätsprobleme geratene Unternehmen naht. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz ein Sonderprogramm für Firmen aufgelegt, die unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind.

Kreis Altenkirchen. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland ein Sonderprogramm für Unternehmen konzipiert, das Unternehmen unterstützt, die mit den Folgen der aktuellen Finanzkrise kämpfen. Ziel des Maßnahmenpaketes ist es, eine kurzfristige Zahlungsfähigkeit für unverschuldet in Liquiditätsprobleme geratene Unternehmen sicherzustellen. Hierauf weist die Wirtschafts-Förderungsgesellschaft des Kreises Altenkirchen (WFG) in einer Pressemitteilung hin.
Im Rahmen dieses Sofortprogrammes werden als Ergänzung der bestehenden Mittelstandsförderung der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) die Betriebsmitteldarlehen bis zu einer Höhe von einer Millionen Euro und einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung zu marktüblichen Zinsen vergeben. Zusätzlich stockt die Landesregierung den Bürgschaftsrahmen um 400 auf 800 Millionen Euro sowie die Bürgschaftsquote von 60 auf 80 Prozent im Jahr 2009 auf. Zudem wird eine Beschleunigung der Bürgschaftsverfahren umgesetzt, sodass diese innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Auftragseingang oder Umsatz in der Regel in den letzten drei Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mindestens 25 Prozent eingebrochen ist.
Als Ansprechpartner für das Sofortprogramm wird beim Wirtschaftsministerium ab sofort eine ressortübergreifende "Koordinierungsstelle Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung" eingerichtet, an die sich Unternehmen mit Liquiditäts- oder konjunkturbedingten Problemen wenden können. Sie ist zuständig für eine erste Sichtung und kurzfristige Bearbeitung von Anfragen sowie die Rückkopplung an die Unternehmen.
Ein erster Ansprechpartner ist die Wirtschafts-Förderungsgesellschaft Kreis Altenkirchen mbH, Telefon 02681/81–3900, Fax 02681/81–3904, E-Post: info@wfg-kreis-ak.de.



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