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Nachricht vom 24.01.2016    

Prüfung für Arbeitgeber startet

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Neuwied / Altenkirchen. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, werden im Januar 2016 das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten. Das aktuelle Programm REHADAT-Elan 2015 (Version für aktuelle Betriebssysteme) ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Zusendung erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.



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Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber über die bundesweite kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20 an das Bearbeitungsteam im Operativen Service Saarbrücken wenden.


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