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Nachricht vom 15.01.2009    

Gebührenbescheide sind unterwegs

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) mitteilt, sind die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung an rund 43.000 Grundstückseigentümer verschickt worden. Erfreulich: Gute Preise für Altpapier sorgen für eine Gutschrift im Bescheid.

Altenkirchen. Die Abfallgebühren wurden für das Jahr 2009 neu kalkuliert. Von wesentlicher Bedeutung ist die Kalkulation für den Altpapierbereich. Das Ergebnis der Kalkulation führt für das Jahr 2009 zu der Ausweisung einer Gutschrift im Gebührenbescheid. Die Sammlung und Verwertung des Altpapiers hatte sich in den letzen Jahren schon sehr positiv auf die Abfallgebühren im Landkreis Altenkirchen ausgewirkt. Waren früher Zuzahlungen für die Verwertung von Papier und Pappe erforderlich, sind heute Erlöse zu erzielen. Durch die hohe Sammelquote und die gute Qualität des gesammelten Papiers, zurzeit werden etwa 11.500 Tonnen pro Jahr gesammelt, konnten die Vermarktungserlöse für die gesammelten Papiermengen weiter gesteigert werden. Die Erlöse machen es nun möglich, eine Gutschrift für das gesammelte Papier auszuweisen. Die Gutschrift ist als Minusbetrag im aktuellen Gebührenbescheid zu finden. Derzeit ist der Preis für frei gehandeltes Altpapier bundesweit zwar stark gesunken, allerdings hat der AWB sich durch Verträge langfristig gute Markterlöse gesichert und kann für 2009 die Erlöse an die Bürger weiter geben. So wird beispielsweise für eine blaue Papiertonne ein Betrag von 2,09 Euro gutgeschrieben.
Aufgrund der günstigen Kostenentwicklung konnten die Anschlussgebühren für die braunen Biotonnen und die Entleerungsgebühren der grauen Restabfalltonnen leicht gesenkt werden. Die Anschlussgebühren der grauen Tonne mussten erhöht werden. Ein Beispielhaushalt mit vier Personen wird im Jahr 2009 im Landkreis Altenkirchen durchschnittlich 122,05 Euro bezahlen. Die Gebührenentwicklung zeigt, dass sich die Gebühren seit dem Jahr 2003 konstant verringert haben. Im Jahr 2003 musste der Bürger für eine vergleichbare Leistung noch 159,94 Euro bezahlen. Die erste Fälligkeit der Gebühren ist der 15. Februar.
Die genauen Gebühren der einzelnen Gefäße und die Anlieferungsgebühren am Betriebs- und Wertstoffhof Nauroth können im Umweltkalender des AWB unter der Rubrik Gebühren/Organisation nachgelesen werden. Wegen der vorübergehend starken Belastung der Telefone bittet das AWB Team um Verständnis und etwas Geduld.
Sollten Fragen zum Gebührenbescheid auftreten ist jeder Mitarbeiter über Telefon aber auch unmittelbar per E-Post erreichbar.
Die Telefondurchwahl und die E-Postadresse kann dem Bescheid entnommen werden. Per Fax ist der AWB unter den Nummern 02681/81-3001 und 02681/81-3000 erreichbar.
Informationen gibt es auch online unter www.awb-ak.de.



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