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Nachricht vom 03.02.2016    

Mindestlohn oben auf dem Dach: jetzt 12,05 Euro pro Stunde

Neuer Lohn-Sockel auf den heimischen Dächern: Für 140 Dachdecker im Kreis Altenkirchen gilt ab sofort ein neuer Mindestlohn von 12,05 Euro pro Stunde – 20 Cent mehr als bisher.

Foto: Veranstalter

Kreis Altenkirchen. Die Beschäftigten haben damit am Monatsende rund 35 Euro zusätzlich in der Tasche. Der Branchenmindestlohn ist zudem allgemeinverbindlich, gilt also für alle Betriebe. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

„Gerade Helfer und Ungelernte sollten Mitte Februar – mit der ersten Lohn-Auszahlung in diesem Jahr – prüfen, ob sie die Erhöhung bekommen haben“, empfiehlt Walter Schneider. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach ist jedoch der Tariflohn im Dachdecker-Handwerk weiterhin das „Maß aller Dinge“. Der liegt bei 17,64 Euro pro Stunde. „Deshalb lohnt sich für gelernte Dachdecker die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft besonders“, sagt Schneider.

Trotzdem sei der neue Mindestlohn bei den Dachdeckern ein wichtiger Schritt gerade für die Handwerker, die in kleinen Betrieben im Kreis Altenkirchen arbeiteten, so der Gewerkschafter. Im kommenden Jahr steigt die Lohn-Untergrenze für sie noch einmal um 20 Cent in der Stunde.


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