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Nachricht vom 03.02.2016    

Als Wahlhelfer gesetzlich unfallversichert

Am 13. März sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Für einen reibungsfreien Ablauf der Wahlen sorgen viele Menschen im ehrenamtlichen Auftrag. Die ehrenamtlich tätigen Personen sind während ihres Einsatzes gesetzlich unfallversichert.

Region. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt und den übertragenen Aufgaben stehen. Dazu gehören auch vor den Wahlen durchgeführte Informationsveranstaltungen und Aufträge. Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehenden Wege. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz im Vorfeld der Wahlen hin.

Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ist für die Helferinnen und Helfer kostenfrei. Die Unfallkasse trägt nach einem Versicherungsfall die Kosten für die ambulante bzw. stationäre Heilbehandlung und für notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sollten nach einem Unfall
•dafür sorgen, dass dieser möglichst schnell der Unfallkasse gemeldet wird,
•in der Arztpraxis darauf hinweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit handelt. Die Praxis rechnet dann die Behandlungskosten direkt mit der Unfallkasse ab.



Über den versicherten Personenkreis und die Absicherung bei einem Unfall informiert die Unfallkasse unter www.ukrlp.de, webcode: 91. Im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“ wird auf die Broschüre „Zu ihrer Sicherheit – Unfallversicherte im freiwilligen Engagement“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hingewiesen.


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