Werbung

Nachricht vom 13.02.2016    

Raser will nach tödlichem Unfall Kosten von Steuer absetzen

Am 11. November 2009 ist Unternehmer B. bei Freilingen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Er übersieht ein Mofa-Roller, auf dem zwei Mädchen unterwegs sind. Ein Mädchen stirbt, das zweite Mädchen ist querschnittsgelähmt. Der Unternehmer wird verurteilt. Er will die Prozesskosten von rund 66.000 Euro von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sagt im Prozess nein.

Das Unfallfahrzeug. Archivfoto: Ralf Steube

Freilingen. Der Unternehmer B. war nach einem Geschäftstermin im November 2009 auf dem Heimweg in die Verbandsgemeinde Selters. Bei Freilingen zeigte sein Tacho rund 120 Stundenkilometer, so stellte es das Gericht fest. Erlaubt sind 70 Stundenkilometer. Er übersah ein Mofa, das mit zwei Mädchen besetzt war. Eine 16-Jährige starb, das zweite Mädchen ist seither querschnittsgelähmt. Nach mehreren Prozessen wurde der Unternehmer zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seine Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung belaufen sich auf rund 66.000 Euro. Diesen Betrag machte B. bei seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnt ab, es kommt zur Klage.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) ist da anderer Meinung als der Steuerpflichtige. In seinem Urteil mit den AZ 4 K 1572/14 hat es die Absetzbarkeit abgelehnt.

In dem Urteil heißt es unter anderem: „Das Fahren des Klägers mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit an teilweise unübersichtlicher Stelle, das den Tod eines Menschen und die Querschnittslähmung einer weiteren Person zur Folge hatte, gehörte nicht zum Pflichtenkreis seiner Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern findet seine Ursache in einer - seinerzeit - in der Persönlichkeit des Klägers liegenden rücksichtlosen Verkehrsgesinnung.“



Weiter führt das Gericht aus: „Kosten der Strafverteidigung, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (vgl. BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - X R 23/12). Nach alledem kann der Kläger die finanziellen Folgen seiner Straftat nicht über das Einkommensteuerrecht auf die Allgemeinheit abwälzen.“

Die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Nichtzulassung der Revision kann allerdings durch Beschwerde angefochten werden. (woti)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Pfeile im Flug: 5. Dart Open in Horhausen

Das Kaplan-Dasbach-Haus in Horhausen wird erneut zum Zentrum der regionalen Dartszene. Die 5. Horhausener ...

Aktualisiert: Verbindung zwischen dem Unfall Ransbach-Baumbach und toter Frau aufgedeckt

Am Sonntagmorgen (17. Mai 2026) kam es zwischen Ebernhahn und Ransbach-Baumbach zu einem heftigen Aufprall ...

Kreisausschuss vergibt Aufträge für die Sanierung weiterer Kreisstraßen

Verkehrsteilnehmer können wieder ein wenig aufatmen: Der Kreis Altenkirchen lässt in nächster Zeit erneut ...

Nächtliche Zugausfälle auf der Linie RE 9: Ersatzverkehr eingerichtet

Aufgrund von Bauarbeiten kommt es in den Nächten vom 15. bis zum 20. Juni zu Einschränkungen auf der ...

Helikopter im Einsatz: Amprion kontrolliert Freileitungen aus der Luft

Ab dem 22. Mai startet der Übertragungsnetzbetreiber Amprion eine umfassende Kontrolle seiner Höchstspannungsfreileitungen ...

Verkehrseinschränkungen auf der B 256 bei Rengsdorf

Am 19. und 20. Mai 2026 kommt es auf der B 256 bei Rengsdorf zu Verkehrseinschränkungen aufgrund von ...

Weitere Artikel


Techniken zur Selbstverteidigung vermittelt

Der Judo- und Ju-Jutsu Verein Daaden schloss jetzt einen Selbstverteidigungskurs für Frauen ab. Im Kurs ...

Veranstaltung für Angehörige von demenzkranken Menschen

In den Räumen der Tagespflege "Sonnenblume" im Marienhaus Altenzentrum St. Josef Betzdorf findet im März ...

Wissener Karnevalsgesellschaft sagt "Danke"

Die Karnevalssession 2015/2016 ist seit einigen Tagen zu Ende. Die Wissener Karnevalsgesellschaft zog ...

Kubicki in Wissen für das Recht auf Selbstbestimmung

Der Wert eines Redners offenbart sich auch darin, wie lange sein Publikum bereit ist, auf ihn zu warten. ...

Neuwieder Bären entzaubern Spitzenreiter Duisburg

Oberliga Nord: Myers und Linda überragen beim 4:2-Erfolg der Bären. Man ist geneigt, nach einem solchen ...

Feuerwehr der VG Gebhardshain blickt optimistisch in die Zukunft

Eine gute Bilanz des vergangenen Jahres konnten die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde ...

Werbung