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Nachricht vom 23.02.2016    

Wegweiser durch den Förderdschungel

Energiesparen soll belohnt werden: Deshalb gibt es für den bau- oder sanierungswilligen Bürger viele unterschiedliche öffentliche Förderprogramme. Diese werden von Bund, Ländern und Gemeinden, teilweise auch von Energieversorgern angeboten.

Region. Förderfähig sind sparsame Neubauten, umfassende Sanierun-gen von bestehenden Gebäuden, aber auch einzelne Maßnahmen, wie die Modernisierung der Heizungsanlage oder der Fensteraustausch.

Zwei Angebote sind Deutschlandweit verfügbar: Die Programme der KfW-Bank sowie die des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet zum einen sehr günstige Kredite, zum anderen gibt es Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Die Zinsvergünstigungen wirken beim aktuell niedrigen Zinsniveau zunächst nicht attraktiv. Allerdings gibt es bei umfassenden Modernisierungen zum Teil hohe Tilgungszuschüsse. Das BAFA hingegen fördert bestimmte Einzelmaßnahmen, vor allem im Bereich erneuerbare Energien. Außerdem koordiniert das BAFA zwei öffentlich geförderte Energieberatungsangebote: Die Energieberatung der Verbraucherzentralen sowie die BAFA-Vor-Ort-Beratung.

Problematisch ist, dass für Laien die Programmvielfalt sowie die detaillierten Rahmenbedingungen kaum verständlich sind. Die Energieexperten raten deshalb zur fachkundigen Beratung vorab. Oft muss die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Die Verbraucherzentrale stellt als Einstieg Übersichten über die Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Altbau- und Neubaubereich zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Foerderprogramme.



Bei allen Fragen zu Förderprogrammen und dem effizienten Energieeinsatz in privaten Haushalten hilft die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist unabhängig von jeglichem Anbieterinteresse. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 2. März, 13:30 bis 18 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, den 24. März von 8.15 – 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.


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