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Nachricht vom 18.03.2016    

Ab März: Höherer Mindestlohn in der Gebäudereinigung

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) teilt mit, dass es ab März den Mindestlohn von 9.80 Euro für die rund 320 Reinigungskräfte im Kreis Altenkirchen gibt. Damit es keine „Lohn-Ausrutscher nach unten“ in der Gebäudereinigung gibt, ruft die Gewerkschaft alle Beschäftigten auf, die nächste Lohnabrechnung genau zu kontrollieren.

Foto: IG BAU

Kreisgebiet. Reinigungskräfte im Kreis Altenkirchen bekommen einen höheren Mindestlohn: Wer in der Gebäudereinigung arbeitet, muss einen Stundenlohn von mindestens 9,80 Euro bekommen.

Ab diesem Monat gibt es damit für das Putzen von Büros, Supermärkten, oder Wohnungen 25 Cent mehr pro Stunde. Der tarifliche Mindestlohn ist allgemeinverbindlich – das heißt, alle Betriebe müssen ihn bezahlen. Darauf hat die Gebäudereiniger-Gewerkschaft IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach hingewiesen.

Auch der Mindestlohn für die Außen-Reinigung von Glas und Fassaden steigt: Fensterputzer dürfen nicht weniger als 12,98 Euro pro Stunde verdienen, so die Gewerkschaft, die das Lohn-Plus bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt hat. „Es lohnt sich, genau darauf zu achten, ob auch tatsächlich mehr Geld auf der nächsten Lohnabrechnung steht“, sagt IG BAU-Bezirkschef Walter Schneider.
Im Kreis Altenkirchen sind nach aktuellen Angaben der Arbeitsagentur rund 320 Menschen in
der Gebäudereinigung beschäftigt.



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