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Nachricht vom 04.04.2016    

Zu Fuß oder mit dem Rad auf „toten Winkel“ achten

Häufig kommt es an Kreuzungen für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gefährlichen Situationen. Ursache ist häufig der „tote Winkel“, der sich rechts von einem Fahrzeug befindet. Wer sich zu Fuß oder mit dem Rad in diesem Bereich aufhält, wird leicht von Fahrzeugführerinnen oder -führern, die rechts abbiegen wollen, übersehen.

Symbolfoto Kuriere.

Andernach. Darauf weist Jördis Gluch von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin. „Besonders Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße gefährdet“, so die Expertin für Verkehrserziehung.

Die Unfallkasse empfiehlt Eltern, ihren Kindern den „toten Winkel“ an Ampeln oder Kreuzungen genau zu erklären. Wichtig dabei ist das Üben im realen Verkehr:

• Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein Fahrzeug steht, das rechts abbiegen will.

• Steht ein Wagen neben dem Kind, sollte es Blickkontakt zur Fahrerin beziehungsweise zum Fahrer aufnehmen. Nur dann kann es sicher sein, dass es gesehen wurde. Besondere Gefahren gehen von nicht einsehbaren LKWs, Bussen oder Jeeps aus. Ist hier ein Blickkontakt nicht möglich, sollte das Kind besser warten, bis das Fahrzeug abgebogen ist, auch wenn es dadurch vielleicht eine „Grün“-Phase an der Ampel verpasst und auf die nächste warten muss.



• Mit dem Fahrrad nicht seitlich an einem wartenden Fahrzeug vorbeifahren, sondern mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand dahinter anhalten.


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