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Nachricht vom 12.04.2016    

Gleichstellungsverfahren ist viel Handarbeit

Die Verfahren zur Feststellung beruflicher Qualifikationen und Abschlüsse für Flüchtlinge und Migranten liegt in den Händen der Kammern. Die Handwerkskammer Koblenz hatte nun zu einem Erfahrungsaustausch geladen. Es zeigte sich, dass die Beschäftigungspiloten viel Fingerspitzengefühl brauchen.

Die syrische Friseurin Fidan Hesso möchte in Deutschland voll anerkannt werden. Für sie ist es die Basis, um später den Meisterbrief erwerben zu können. Foto: HwK Koblenz

Koblenz. Gleichstellungsverfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfordern neben Sachkenntnis viel Einfühlungsvermögen. Jeder Antrag wird individuell geprüft und entschieden. So ein Fazit der Informationsveranstaltung, zu der die Handwerkskammer (HwK) Koblenz Beschäftigungspiloten und Vertreter der Job-Center und der Arbeitsagenturen im nördlichen Rheinland-Pfalz eingeladen hatte.

Seit dem 2012 gilt das Anerkennungsgesetz für die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen auf Bundesebene. Für die Gleichwertigkeitsprüfung bei Ausbildungsberufen im dualen System sind nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) die Kammern zuständig. Wird im Rahmen eines solchen Verfahrens eine Teilgleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen im Vergleich zu deutschen Ausbildungsinhalten festgestellt, kann eine Anpassungsqualifizierung zur vollen Gleichwertigkeit verhelfen. Die Anpassungsqualifizierung wird durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gefördert.

Auch für Flüchtlinge kann die Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Teilweise ist die berufliche Anerkennung sogar eine zwingende Voraussetzung, um in bestimmten Berufen arbeiten zu dürfen. Mit großem Interesse folgten die mit der Integration von Flüchtlingen und Migranten in den Arbeitsmarkt Betrauten den von den HwK-Experten vorgestellten Fallbeispielen.




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So trainiert eine syrische Friseurin, die in ihrer Heimat nur Damen frisiert hat, im HwK-Berufsbildungszentrum das Stylen von Herrenköpfen, um in ihrem Beruf in Deutschland voll anerkannt zu werden. Kann ein Flüchtling keine Zeugnisse vorlegen, die seine beruflichen Qualifikationen belegen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine praxisorientierte Prüfung helfen, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermitteln. Ein Kfz-Techniker aus Syrien musste unterschiedliche technische Sachaufgaben lösen, eingebaute Fehler in einem Pkw finden und Lösungsvorschläge anbieten. Die Gleichstellung war der Lohn für sein erfolgreiches Agieren.

Nicht in jedem Fall kann von der Kammer positiv entschieden werden. Immer steht aber der Mensch mit seinen Wünschen und Zielen im Vordergrund. Vielfältige Qualifizierungsstrukturen ermöglichen bestmögliche Wege der beruflichen Integration von Flüchtlingen.

Informationen zum Gleichwertigkeits-Feststellungsverfahren bei der HwK Koblenz,
Tel. 02635/ 9546-701, Fax -984, Michael.Mueller@hwk-koblenz.de www.hwk-koblenz.de


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