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Nachricht vom 19.04.2016    

SGD Nord genehmigt Umladestation für Bioabfall in Altenkirchen

Aktuell hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord den Antrag der Firma Remondis zur Änderung der Gewerbemüllsortieranlage im Industriegebiet von Altenkirchen nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), genehmigt. Damit darf das Entsorgungsunternehmen eine Umladestation für Bioabfälle auf seinem Gelände im Bereich der Graf-Zeppelin-Straße betreiben. Bisher werden die Bioabfälle dort nur gesammelt, zukünftig sollen diese vor Ort auch umgeladen werden.

Altenkirchen. Die Suche nach einer weiteren Biomüll-Umladestation hat ein Ende. Die SGD Nord hat entschieden, dem Antrag des Entsorgungsunternehmen Remondis statt zu geben. In der Graf-Zeppelin Straße im Industriegebiet Altenkirchen kann nun ein Biomüll-Umladestation betrieben werden.

Dagegen hatten benachbarte Firmen und umliegende Gemeinden Bedenken geäußert. Die SGD Nord hat diese geprüft und kommt zum Schluss, dass durch die Planung der Firma sowie durch entsprechende Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft, keine erheblichen Nachteile und Belästigungen durch Staub, Lärm und Geruch entstehen. Ein eigens eingeholtes Geruchsgutachten besagt, dass die zu erwartende Geruchsentwicklung im Rahmen der zulässigen Grenzwerte in einem Industriegebiet liegt. Auch die zu erwartenden Staubimmissionen und die mit dem Anlagenbetrieb verbundene Lärmentwicklung bewegen sich in den vorgegeben, gesetzlichen Grenzen. Die nächstgelegenen Baugebiete in den umliegenden Gemeinden liegen so weit entfernt, dass auch sie nicht beeinträchtigt werden. Zudem hat das Unternehmen durch die SGD Nord die Auflage erhalten, präventiv gegen Ungeziefer vorzugehen. Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist gewährleistet.



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Im Rahmen des Verfahrens wurden weitere Änderungen genehmigt. So arbeitet die Firma zukünftig nicht mehr im Zwei-Schicht-, sondern nur noch im Ein-Schicht-Betrieb. Auf dem Außengelände darf das Unternehmen weiterhin Grünabfälle in begrenztem Umfang kompostieren. Zudem wird die Gesamtlagerkapazität für gefährliche Abfälle zukünftig um etwa zwei Drittel reduziert, die Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen wird sich um ein Drittel erhöhen.


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