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Nachricht vom 16.02.2009    

Nach der Feier nicht ans Steuer

Die Betzdorfer Polizei appelliert: Finger weg vom Steuer nach dem Genuss von Alkohol, denn "ohne Führerschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch". Im Folgenden der Aufruf im Wortlaut.

logo karneval

Oberkreis. "In der diesjährigen Karnevalssession stehen mit der Weiberfastnacht und dem Rosenmontag die närrischen Höhepunkte unmittelbar bevor. Lachen, singen, tanzen und Kamelle, dazu ein paar Bierchen und Schnäpschen - das gehört bei Vielen an Karneval einfach dazu. Gerade in der "jecken" Zeit, lassen sich sogar zahlreiche, sonst eher nüchtern handelnde Menschen dazu animieren, mitzutrinken. Und dies ohne auf den Alkoholkonsum zu achten. Schlagworte wie "Komasaufen, Kampftrinken oder Rauschtrinken" unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen prägen leider allzu oft die tägliche Berichterstattung. Neben diesem Phänomen sind für viele Menschen an den tollen Tagen rund um den Rosenmontag Alkohol und andere Rauschmittel am Steuer kein Tabu. Dabei kann der Griff zum Zündschlüssel, um "eben mal nach Hause zu fahren", fatale Folgen haben. Es ist leider eine "närrische Illusion", dass sich Alkoholgenuss und Autofahren miteinander vertragen. Das Gläschen zu viel kommt den Fahrern meist teuer zu stehen, denn Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Um in euphorischer Stimmung gar nicht erst Gefahr zu laufen, alkoholisiert ans Steuer zu gehen, sollte man deshalb am besten schon vor Beginn der Feier die Heimfahrt planen. Egal ob Bus, Bahn oder Taxi - Alternativen zum Auto oder Motorrad stehen in der Regel genügend bereit.
Das "Finger weg vom Steuer" gilt nach exzessivem Alkoholkonsum auch noch am nächsten Morgen. Denn gerade mal 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde durchschnittlich im Körper abgebaut. Der Restalkohol hält deshalb viel länger vor, als so mancher denkt und hat so manchen am nächsten Tag seinen Führerschein gekostet. Die Folgen einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt können für jeden einzelnen Fahrzeugführer gravierende Auswirkungen haben. Der Bundesverkehrsminister hat zu Beginn des Monats die Bußgelder für diese Fahrten massiv erhöht. Der Bußgeldkatalog sieht nun eine Verdoppelung des Bußgeldes auf 500 Euro beim erstmaligen Verstoß vor. Daneben sind Führerscheinentzug, der Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot weitere Sanktionen, die im persönlichen Bereich erhebliche Auswirkungen haben.
Die jüngst veröffentlichte Verkehrsunfallstatistik für den Bereich der Polizeidirektion Neuwied zeigt, dass der Anteil der Personenschäden bei Alkoholunfällen mit 37,4 Prozent weiterhin sehr hoch ist. Die Polizei warnt dringend davor, unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen am Straßenverkehr teilzunehmen. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel enden oft mit schweren oder gar tödlichen Folgen.
Die Polizeiinspektion Betzdorf sowie die dazugehörige Polizeiwache Wissen werden dieser Entwicklung durch intensivierte Kontrollen in der "5.Jahreszeit" offensiv entgegentreten. Die meisten Verkehrsteilnehmer haben sich darauf eingerichtet, dass die Polizei zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch die Einhaltung der Alkohol-/und Drogengrenzwerte streng überprüft.
Auch muss so mancher zerstörungswütige Vandale, der sich im Umfeld der Veranstaltungsorte wie in Herdorf, Wissen, Malberg und Niederfischbach umhertreibt, mit dem konsequentem Einschreiten der Polizei und Strafverfolgungsmaßnahmen rechnen.
Also daran denken: Ohne Führerschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch. Kommen Sie sicher durch die närrischen Tage, Ihre Polizei Betzdorf."



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