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Nachricht vom 16.02.2009    

Zeugin half der Polizei

Unfallflucht ist ein leidiges Thema für die Polizei. Vor allem nachts und im öffentlichen Verkehrsraum werden Schäden verursacht, für die es selten den Verursacher gibt. Zwei Unfälle mit Fahrerflucht in Hamm wurden jetzt geklärt.

Hamm. Wie wichtig Zeugenaussagen die Ermittlungsarbeit der Polizei unterstützen, zeigt ein Bericht der PI Altenkirchen zu zwei Unfallfluchten in Hamm. Für einen 21-jährigen Pkw-Fahrer, der für beide Verkehrsunfälle mit einem Gesamtschaden von 4500 Euro ermittelt wurde, wurden zwei Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet. Die Geschädigten können jetzt Schadensersatzansprüche stellen.
In der Nacht zum Freitag, 30. Januar, wurde durch eine Streifenwagenbesatzung im Einmündungsbereich der K 58 /59 zwischen Hamm und Fürthen ein umgefahrenes Verkehrsschild entdeckt. Glas- und Lacksplitter am Unfallort gaben den Hinweis auf einen blauen Renault. Die Ermittlungen in der Nacht verliefen ergebnislos, es wurde ein Aufruf der Polizei in den Medien veröffentlicht.
Daraufhin meldete sich eine Zeugin, die ein verdächtiges blaues Fahrzeug geben konnte, sodass nunmehr die gezielt ermittelt werden konnte.
Die Polizei fand das erheblich beschädigte Auto schließlich bei einem Autoverwerter in einem benachbarten Bundesland. Das Ermittlerteam der Polizei konnte anhand der vorgefunden Spuren am Fahrzeug und dem am Unfall vorgefundenen Spuren auch gleich ein zweites Unfallgeschehen aufklären. Es war das gleiche Fahrzeug gewesen, das am gleichen Tag im Einmündungsbereich Lindenallee /Mühlenstraße in Hamm mehrere Hinweisschilder und eine Gartenmauer beschädigt hatte. Hier fand man Lacksplitter und Rückstände.
„Der 21-Jährige wird sich jetzt vor der Justiz verantworten müssen, bei Unfallflucht drohen empfindliche Strafen, eventuell sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis“, schriebt die Polizei im Bericht.


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