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Nachricht vom 05.06.2016    

Krankheit und Schulden stehen in Zusammenhang

"SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden" lautet das Motto der diesjährigen bundesweiten Woche der Schuldnerberatungsstellen vom 6. bis 10. Juni. Im Mittelpunkt steht der Aspekt, dass Überschuldung sowohl krank machen als auch eine Folge von Schulden sein kann. Das Diakonische Werk Altenkirchen erklärt die Zusammenhänge.

Kreis Altenkirchen. „Der Zusammenhang zwischen Krankheit und Schulden zeigt sich in verschiedenen Zusammenhängen“, erklärt Timo Schneider, Geschäftsführer des Diakonischen Werks Altenkirchen. „Zum einen haben überschuldete und einkommensarme Menschen ein höheres Risiko zu erkranken, sowohl an körperlichen als auch an psychischen Leiden. Andererseits zeigt die bundesweite Statistik, dass Unfall, Erkrankung oder Sucht mittlerweile bei jedem zehnten Fall der Grund der Überschuldung ist.“ Dies wirke immer problemverschärfend, da dann auch die eigene Handlungsfähigkeit angegriffen sei, was seriöse Studien eindeutig darstellten.

Ein weiteres Problem sei, dass die Versicherten bei Beitragsrückständen bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf die kompletten Leistungen ihrer Versicherungen haben. Es würde nur noch eine sogenannte Notfallversorgung erbracht. Weitergehende notwendige Behandlungen würden nicht erfolgen, da es keine Kostenübernahme gäbe. „Hier kann nicht mehr von einer bedarfsgerechten, sinnvollen medizinischen Versorgung gesprochen werden“, beklagt Schneider.

Erfahrungen, die Ute Weber, Beraterin in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Diakonie in Altenkirchen und Kirchen, aus der täglichen Praxis bestätigen kann: „Kleingewerbetreibende können häufig ihre Krankenversicherung nicht bezahlen und sind quasi medizinisch unversorgt.“

„Außerdem wissen viele Bezieher von öffentlichen Leistungen nicht, dass, wenn sie mit einem Partner zusammen ziehen, also eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden, derjenige, der arbeitet und so viel Geld verdient, dass kein Anspruch mehr auf öffentliche Gelder besteht, dann auch die Kosten der Krankenkasse übernehmen muss. Dies ist eine Regelung, die auf viel Unverständnis stößt“, erläutert Weber. Und weiter: „Auch Menschen, die Zeiten haben, in denen sie sich weder beim Arbeitsamt noch bei den Sozialbehörden gemeldet haben und sich beispielsweise mit einem Minijob über Wasser halten, häufen für diese Zeiten oft hohe Betragsrückstände an.“



Das passiere auch oft depressiven Menschen, die sich zuhause einigeln, in Folge ihrer Krankheit. Schneider: „Es gibt viele Möglichkeiten, in Deutschland keinen Anspruch auf eine medizinische Versorgung zu haben und Krankenkassenschulden anzuhäufen ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Aus meiner Sicht ein Skandal.“

Deshalb fordern bundesweit die Schuldnerberatungsstellen und Wohlfahrtsverbände den Gesetzgeber auf, eine praktikable Lösung zu finden, damit Betroffene trotz bestehender Beitragsrückstände sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung Zugang zum Leistungsumfang der Regelversorgung erhalten können, betont Schneider. Ebenso müsse ein bezahlbarer Zugang für Kleinselbstständige mit geringem Einkommen in die gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden. Prävention und Vorsorge sollten hier zielgruppenspezifisch ausgebaut und finanziert werden.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks Altenkirchen findet in der Bahnhofstraße 28 in Altenkirchen, Telefon 02681-8008-20 und im Kirchplatz 8, 57548 Kirchen, Telefon 02741-9387-51 statt. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.diakonie-altenkirchen.de und unter info@diakonie-altenkirchen.de.



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