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Nachricht vom 23.02.2009    

Ausnahmeregelung voranbringen

Mit der Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen von Feuerwehren ist jetzt nach Auffassung des CDU-Bundestagskandidaten Erwin Rüddel, MdL, das zuständige Bundesverkehrsministerium in der Pflicht.

Region. In einer Presserklärung zur geplanten Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse durch Feuerwehrangehörige schreibt der Bundestagskandidat und Landtagsabgeordnete Erwin Rüddel: "Der Bundesminister Tiefensee ist aufgefordert, rasch eine gangbare Lösung aufzuzeigen. Wir brauchen eine ausreichende Rechtsgrundlage, damit Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren an ihren Feuerwehrfahrzeugen üben und Einsätze erfolgreich meistern können. Vor allem jüngere Mitglieder der ehrenamtlichen Kräfte verfügen meist nur über den neuen Führerschein der Klasse B. Die meisten Tragkraftspritzenfahrzeuge sind jedoch schwerer als 3,5 Tonnen; das heißt, insbesondere Nachwuchskräfte können deshalb nicht als mögliche Einsatzfahrer herangezogen werden. Fahrer mit altem Führerschein werden immer weniger. Mit dem altersbedingten Personalwechsel ist daher langfristig die Einsatzbereitschaft bei den technischen Hilfsdiensten und insbesondere bei den Freiwilligen Feuerwehren gefährdet." Deshalb bestehe politischer Handlungsbedarf, schreibt Rüddel. "Minister Tiefensee darf die Feuerwehren nicht hängen lassen. Gegebenenfalls ist eine Änderung der EU-Richtlinie 91/439 EWG anzustreben. Nichts zu tun ist keine Lösung", so Rüddel.


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