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Nachricht vom 08.06.2016    

SGD Nord: Überschwemmungsgebiet der Heller festgesetzt

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat das Überschwemmungsgebiet an der Heller im Landkreis Altenkirchen verbindlich festgesetzt. Auf einer Länge von zirka 11 Kilometern reicht dieses nun auf beiden Seiten der Heller von der Stadt Herdorf bis zur Mündung in die Sieg in Betzdorf. Überschwemmungsgebiete sind Hochwasserschutz, da diese Flächen in der Regel nicht bebaut und nicht versiegelt werden.

Ausreichend Überschwemmungsgebiete sind aktiver Hochwasserschutz. Foto: SGD

Herdorf/Betzdorf. Durch die enge Tallage sowie Straßen und Bahnstrecken entlang der Heller gibt es nur wenige Flächen, um Hochwasser zurückzuhalten. Die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes trägt zum Schutz der Anwohner bei.

Als Obere Wasserbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten verantwortlich. Die SGD Nord betreibt zudem zwei Hochwassermeldezentren, die zurzeit in Bereitschaft sind. Damit leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz und kommt der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach.

In den letzten beiden Jahren hat die SGD Nord an 13 Gewässern auf einer Länge von 325 Flusskilometern Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Wenn Flüsse und Bäche über die Ufer treten, bieten Überschwemmungsgebiete Flächen zur Überflutung. Dort können sich die Wassermengen sammeln, ausbreiten und langsam abfließen. Ziel der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist es, Flächen vor möglichen, neuen Schäden zu schützen. Festgesetzt werden Gebiete, die statistisch betrachtet, einmal in hundert Jahren überflutet werden. Um Schäden durch Hochwasser zu vermeiden, sind vielfältige Nutzungen nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen darf dort gebaut werden, wobei für bereits bestehende Bauten Bestandsschutz gilt. Kann den Interessen Einzelner nicht entsprochen werden, geschieht das zum Schutz aller weiteren Anlieger.

Das Land Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen 25 Jahren rund eine Milliarde Euro in den Hochwasserschutz investiert. Allein die Technik kann Hochwasser aber nicht immer aufhalten. Denn Hochwasser ist Teil des Wasserkreislaufes und ein unvermeidbares, natürliches Ereignis. Die aktuelle Wetterlage zeigt, dass trotz aller Schutz- und Vorsorgemaßnahmen ein Restrisiko bestehen bleibt. Vielerorts regnete es in den letzten Tagen 110 bis 150 Liter pro Quadratmeter. Ein solches Extremereignis kommt statistisch gesehen, seltener als einmal in 100 Jahren vor.



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Umweltministerin Höfken hat angekündigt, dass sie die Kommunen bei Vorsorgemaßnahmen mit einer Million Euro zusätzlich unterstützen will. Am Dienstag, 14. Juni lädt die Ministerin Landräte, Oberbürgermeister und Verbandsbürgermeister zu einem Runden Tisch zum Thema Hochwasservorsorge ins Umweltministerium ein. Angesichts der Häufung von Starkregen soll über Möglichkeiten der Hochwasservorsorge und die Angebote des Landes informiert werden.

Die Karten und der Verordnungstext zu den Flächen an der Heller sind einsehbar unter:

http://sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/festsetzungen/uesg-heller/

Wer sich näher über die eigene Betroffenheit bei Hochwasser informieren möchte, kann dies über die Seite www.hochwassermanagement.rlp.de tun. Hier sind Gefahrenkarten eingestellt, die Wassertiefen für verschiedene Hochwasserereignisse sichtbar machen.


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