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Nachricht vom 26.06.2016    

Ungewöhnliche Fahrstunde mit hohem Sachschaden

Keinen Führerschein, das Auto mit ausländischem Kennzeichen nicht versichert, kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland - für eine 28-Jährige Unfallverursacherin kommen einige Verfahren der Behörden nach einem Unfall in Betracht. In Werkhausen verursachte die Frau einen Unfall mit hohem Sachschaden.

Symbolfoto

Werkhausen. Am Freitag, 24. Juni, in den Abendstunden gegen 21.40 Uhr kam es in Werkhausen zu einem Unfall mit voraussichtlich 7.500 Euro Sachschaden. Eine 28-jährige Unfallverursacherin übte mit ihrem Ehemann Auto fahren. Hierbei verwechselte sie die Bremse mit dem Gaspedal, sodass der Audi stark beschleunigte.

Die Frau verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, geriet nach links in einen angrenzenden Hof und kollidierte hier mit einem geparkten Fahrzeug. Dieses Fahrzeug wurde durch die Wucht des Aufpralls in einen daneben stehenden weiteren PKW geschoben. An allen Fahrzeugen entstand hierbei ein Sachschaden in Höhe von ca. 7500 Euro.

Das Unfallfahrzeug, mit ausländischer Zulassung, war nicht versichert. Die 28-jährige Unfallverursacherin ist zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hat in Deutschland keinen festen Wohnsitz gemeldet, teilte die Polizei Altenkirchen mit. Die Frau musste im Anschluss an die Aufnahme der Delikte eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe hinterlegen.



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