Windkraftanlagen: Rüddel fordert eine „H10-Regelung“
Mit Blick auf die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat der heimische CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel die Landesregierung in Mainz aufgefordert, künftige Windkraftanlagen nur dann zu genehmigen, wenn diese mindestens zehn Mal so weit von den nächsten Wohnhäusern entfernt sind, wie die Anlage hoch ist.
Kreisgebiet. „Eine solche Tabu-Zone halte ich im Sinne einer gemeinwohlverträglichen Abwägung zwischen energiepolitischen Zielen und den Interessen der Anwohner für absolut notwendig“, erklärte Rüddel. „Wir müssen bei den Menschen vor Ort Akzeptanz schaffen, statt sie zu Gegnern der Energiewende zu machen“, fügte er hinzu.
Er plädiere schon lange für einen genügend großen Mindestabstand von allgemeinen Wohn-, Misch-, Kern- und Dorfgebieten, sagte Rüddel weiter. Der im rot-grün-gelben Mainzer Koalitionsvertrag vereinbarte Mindestabstand von 1.000 Metern - bzw. bei Anlagen über 200 Metern Gesamthöhe 1.100 Meter – sei völlig unzureichend. Von der von ihm geforderten „H10-Regelung“ sollte höchstens dann abgewichen werden, wenn es über den Bau der Anlagen Konsens aller Beteiligten in den betroffenen Kommunen gebe.
Zur EEG-Novelle bemerkte der heimische Bundestagsabgeordnete, diese sei schon deshalb erforderlich, um im Interesse der Verbraucher den ungebremsten Kostenanstieg der vergangenen Jahre zu stoppen. Den Hauptgrund dafür sieht Rüddel darin, dass die Anlagenbetreiber bislang von allen Marktrisiken weitestgehend befreit worden seien.
„Die EEG-Umlage, mit der jeder Stromverbraucher die höheren Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziert, kletterte in den vergangenen 15 Jahren von 0,19 auf über 6,36 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt zahlten die Stromverbraucher 2015 die Rekordsumme von über 24 Milliarden Euro für die Förderung. Das kann so nicht weitergehen“, stellte Rüddel fest.
„Wir verbinden deshalb das klare Bekenntnis zum Ausbau der erneuerbaren Energien mit einer grundlegenden Umstellung der bisherigen Förderung. Dies auch, damit alle Erzeugungsarten – Sonne, Wind oder Biomasse - eine faire Entwicklungschance bekommen. Vor allem aber werden wir Schluss machen mit der Vergütung für jede Kilowattstunde, unabhängig davon, ob der Strom gebraucht wird oder nicht. Künftig wird es statt garantierter Vergütung Ausschreibungen geben: Dabei erhält den Zuschlag, wer seine Wind- oder Sonnenenergie zum günstigsten Preis pro Kilowattstunde anbietet. Kleine Anlagen mit einer Leistung von unter 750 Kilowatt sind davon ausgenommen. Auch für Biomasseanlagen sowie die Erzeugung aus Wasserkraft und Geothermie sieht der Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen vor. Die neuen, wettbewerblichen Strukturen im Fördersystem werden jedoch eine deutlich kostendämpfende Wirkung auf die Erzeugung haben“, erläuterte Rüddel.
Im Übrigen will sich der heimische Bundestagsabgeordnete weiter dafür einsetzen, dass die Produktion erneuerbarer Energien besser mit dem nötigen Netzausbau synchronisiert wird. Es gehe nicht an, für Strom, der entweder nicht genutzt oder gar nicht erst produziert werde (etwa im Offshore-Bereich), gleichwohl Vergütungen zu bezahlen. Das sei den Verbrauchern nicht länger zuzumuten. Und schließlich gelte es, die Kosten für energieintensive Unternehmen zu begrenzen, damit diese im internationalen Wettbewerb bestehen könnten und ihre Arbeitsplätze nicht gefährdet würden. (Pressemitteilung)
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