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Nachricht vom 13.03.2009    

Freitag, 13. März, ist Rauchmeldertag

Am Freitag, 13. März, ist wieder der bundesdeutsche Rauchmeldertag. Die deutschen Feuerwehren wollen mit der Kampagne "Rauchmelder retten Leben" daran erinnern, dass privater Brandschutz keine Glücksache ist. Mit der Installation von Rauchmeldern im privaten Wohnbereich kann im Ernstfall Leben gerettet werden.

Kreis Altenkirchen. Machen Sie den Freitag, 13. März, zu Ihrem Glückstag und installieren Sie in Ihrer Wohnung Rauchmelder. Dazu fordert am bundesdeutschen Tag der Rauchmelder der Deutsche Feuerwehrverband auf. Rauchmelder retten Leben, daran gibt es keinen Zweifel.
Im Kreis Altenkirchen unterstützen die Freiwilligen Feuerwehren und die Brandschutz-Fachabteilung der Kreisverwaltung diesen Tag. Es gibt umfassendes Informationsmaterial bei der Kreisverwaltung und bei den Feuerwehren in den jeweiligen Verbandsgemeinden. "Jeder sollte Rauchmelder freiwillig installieren, Rauchmelder retten Leben", sagt Referatsleiter Peter Deipenbrock.
Bundesweit sterben monatlich 50 Menschen durch Brandereignisse, die meisten davon in den eigenen Wohnungen. Die Brandopfer sterben am giftigen Rauch und zwar zu Zweidrittel nachts.
Der schrille Ton einer Rauchmeldeanlage in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie den Fluren rettet Leben und schützt vor den schlimmen Folgen. Gerade nachts sind Brände in den Privathaushalten die tödliche Gefahr, alle schlafen und im Schlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge giftigen Rauchgases können tödlich sein. Die Opfer werden sehr schnell bewusstlos und ersticken.
Ob und wie viele Menschen im Kreis Altenkirchen noch leben könnten, hätten sie einen Rauchmelder im Schlafzimmer oder im Flur gehabt, weiß niemand so genau. Dazu gibt es keine Statistiken. Fakt aber ist - und daran gibt es keinen Zweifel - Rauchmelder retten Menschen vor dem Tod durch Rauchgase. Die Kosten eines Rauchmelders stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Es gibt recht unterschiedliche Rauchmelder, auf eines sollte der Käufer aber achten: Das CE-Zeichen und die Angabe EN 14604 sollten auf der Verpackung stehen. Das VdS-Prüfzeichen ist ein weiteres Qualitätsmerkmal.
In Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 2003 Rauchmelderpflicht für Neubauten, auch für den Um- und Bestandsausbau. Im Genehmigungsverfahren für ein Wohnhaus wird von der Genehmigungsbehörde zwingend die Installation von Rauchmeldern in Schlaf- und Kinderzimmern sowie den Fluren, die als Rettungsweg dienen, vorgeschrieben. Kontrolliert wird nach den geltenden Rechtsbestimmungen im privaten Baurecht nicht. Bis zum Jahr 2012 besteht Nachrüstpflicht für alle Wohnungen.
In Deutschland gibt es im Durchschnitt rund 600 Brandtote, 6000 Verletzte mit Langzeitschäden und rund 1 Milliarde Euro Sachschäden im Privatbereich. Bei den Brandursachen der etwa 200.000 Brände im Jahr stehen technische Defekte auf der Ursachenliste ganz oben. Die so entstehenden Schwelbrände führen zur Katastrophe.
Die bundesweite Kampagne wird von den Freiwilligen Feuerwehren im Kreis unterstützt. Sie appellieren an die Eigenverantwortung der Bürger und beraten auch gerne, wenn es Fragen zum Thema Rauchmelder gibt. Im Internet gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de eine Vielzahl von Infos. (hw)
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Zweidrittel aller Brandopfer kommen nachts durch die giftigen Rauchgase um. Foto: Helga Wienand


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