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Nachricht vom 11.08.2016    

Energieagentur setzt auf gutes Raumklima in Schulen

Ab November bietet die Energieagentur Rheinland-Pfalz für Klassen der Stufen fünf und sechs die Unterrichtseinheit „Zimmerwetter“ an. Durch einfache Experimente im Klassenzimmer erfahren Schülerinnen und Schüler in zwei Doppelstunden, wie richtiges Lüften und Heizen funktioniert.

Logo: Veranstalter

Region. Ein wichtiges Thema, denn das Raumklima und auch das „Zimmerwetter“ wirken sich auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aus. „Vor allem in Räumen, in denen sich viele Menschen für einen längeren Zeitraum aufhalten und konzentriert arbeiten, kann die Luft schon mal stickig werden“, sagt Adeline Henning, Referentin Bildung bei der Landesenergieagentur. Das Konzept ist erprobt und kommt aufgrund der erfolgreichen Umsetzung an Hamburger Schulen nun auch nach Rheinland-Pfalz.

Auf dem Programm der „Zimmerwetter“-Unterrichtseinheit stehen die Themen Raumluft, Luftfeuchtigkeit und Temperatur, Schadstoffe im Zimmer sowie energiesparendes Lüften. Mit Messgeräten und Experimenten machen sich die Schülerinnen und Schüler auf die Suche nach dem „Zimmerwetter“. Interessierte Schulen können eine Unterrichtseinheit während der Heizperiode ab November an bis März 2017 bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz buchen. Für Schulen entstehen für die zwei Doppelstunden und einen Nachbesprechungstermin Kosten von insgesamt 40 Euro inklusive der Lernmaterialien und der Ausleihe einer Lüftungsampel.



Für die Durchführung der Zimmerwetter-Unterrichtseinheit sucht die Landesenergieagentur noch Expertinnen und Experten. Sie können von ihrem fachlichen Hintergrund zum Beispiel freiberufliche oder kommunale Umwelt- und Energieberater sein, aber auch Lehrerinnen und Lehrer, Studierende oder Senioren. Am 25. Oktober erhalten sie eine kostenfreie achtstündige Schulung in Kaiserslautern und werden dort zu „Zimmerwetter“-Expertinnen und -Experten weitergebildet. Die Teilnehmer der Fortbildung erhalten außerdem eine fachliche und organisatorische Begleitung sowie eine Aufwandsentschädigung und Bescheinigung für ihre Tätigkeit.


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