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Nachricht vom 16.03.2009    

Gegen Abtreibungs-Automatismus

Gegen einen Abtreibungs-Automatismus nach Pränataldiagnostik wendet sich die Lebenshilfe. Am Montag, 16. März, will die Organisation ihre Argumente bei einer Anhörung zum Schwangerschafts-Konfliktgesetz in

Region. "Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung von mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückendes Leben mit Behinderung möglich ist." Das sagt Professorin Dr. Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Am Montag, 16. März, nimmt die Medizinerin und Mutter einer behinderten Tochter an einer Anhörung des Bundesfamilien-Ministeriums teil, bei der es um Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen geht. Dem Bundestag liegen mehrere Gesetzesinitiativen vor, die den Umgang mit Spätabtreibungen von behinderten Kindern ändern wollen, um Frauen und Paaren eine umfassende Beratung zu sichern.
Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen während der Schwangerschaft aufmerksam: Diese ziehen häufig einen unsäglichen Abtreibungs-Automatismus nach sich, wenn durch vorgeburtliche Untersuchungen eine Behinderung des Babys festgestellt wird. Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren. "Dann", so Nicklas-Faust, "können die Eltern
in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen müssen."
Die Lebenshilfe begrüßt deshalb alle Gesetzesinitiativen, die das
psychosoziale Beratungsangebot vor und nach Pränataldiagnostik stärken wollen und eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen verlangen, bevor die Schwangerschaft abgebrochen werden darf. Als Elternverband steht die Lebenshilfe mit ihren bundesweit 527 örtlichen Vereinigungen schon heute allen Paaren zur Verfügung, die sich in einer solchen Konfliktlage über das Leben mit einem behinderten Kind beraten lassen möchten.


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