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Nachricht vom 07.04.2009    

Einkommensgrenzen erhöht

Die Einkommensgrenzen für den Prämiengutschein zur Förderung der beruflichen Weiterbildung wurden erhöht. Mit dem Prämiengutschein wird die Fianzierung individueller beruflicher Weiterbildung vom Staat unterstützt.

Kreis Altenkirchen. Noch mehr Menschen als bisher können jetzt staatliche Förderung für ihre berufliche Weiterbildung erhalten. Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Seit dem 1. April gelten hierfür höhere Einkommensgrenzen: Arbeitnehmer sowie Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 20.000 € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 €) beträgt, können ab sofort bei einer von 300 Beratungsstellen einen Prämiengutschein beantragen. Zuständig für die entsprechende Bildungsberatung im Landkreis Altenkirchen ist die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Altenkirchen. „Ziel ist es, dass sich noch mehr Erwerbstätige fort- und weiterbilden“, unterstreicht auch Landrat Michael Lieber. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 154 Euro. Wer Interesse an dem Prämiengutschein hat, kann sich im Internet unter www.bildungspraemie.info informieren oder sich mit der Kreisvolkshochschule Altenkirchen (02681/812 211 oder 812 212) in Verbindung setzen, hier werden die individuellen Voraussetzungen geprüft.


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