Werbung

Nachricht vom 29.10.2016    

Fünf Gründe für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht

Jedermann kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor, da es keine automatische rechtliche Vertretungsbefugnis für Angehörige gibt. Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann man Abhilfe schaffen.

Logo: Notarkammer Koblenz

Region. Die folgenden fünf Gründe sprechen dafür, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen.

1. Individuelle Beratung und Gestaltung: Bei der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht erfragt der Notar Ihren Willen, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen. Dies schützt Sie vor Irrtümern. Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde geben Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wieder und sorgen für Rechtssicherheit. Bei der Verwendung eines Formulars wäre dies nicht gewährleistet. „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur inhaltlichen Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten ist die kompetente Beratung bei der Abfassung der Vollmacht von größter Bedeutung“, erläutert Dr. Andreas Schumacher, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

2. Geschäftsfähigkeit und Identität werden geprüft: Der Notar ist verpflichtet, bei der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen. „Gerade bei hochbetagten oder erkrankten Vollmachtgebern hilft dies, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden“, so Dr. Schumacher. Auch die Identität des Vollmachtgebers wird geprüft. Im Rechtsverkehr mit Banken, Behörden oder sonstigen Stellen genießen beurkundete Vorsorgevollmachten daher besondere Akzeptanz und haben hohe Beweiskraft.

3. Umfassende Einsatzmöglichkeiten: Nur die beurkundete Vorsorgevollmacht deckt alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab. Zwar gelten oft keine besonderen Formvorschriften. Doch im Detail sieht manches anders aus. „Beispielsweise ist der Abschluss eines Darlehensvertrages durch einen Bevollmächtigten nur mittels einer beurkundeten Vorsorgevollmacht möglich“, weiß Dr. Schumacher. Sie eignet sich – anders als eine privatschriftliche Vollmacht – außerdem für Grundstücksgeschäfte aller Art.



4. Für Ersatz ist gesorgt: Bei einer beurkundeten Vollmacht kann der Notar angewiesen werden, den Bevollmächtigten im Falle des Verlustes weitere Ausfertigungen zu erteilen. Diese haben rechtlich den gleichen Wert wie das Original. Bei privatschriftlichen Vollmachten hingegen bedeutet der Verlust des Originals praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist die Bestellung eines Betreuers unumgänglich. „Durch eine notarielle Vorsorgevollmacht können Sie dieser Gefahr vorbeugen“, erklärt Dr. Schumacher.

5. Moderate Kosten: Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sind moderat. Sie richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro fallen für eine umfängliche Vollmacht beispielsweise maximal 165 Euro nebst Umsatzsteuer und Auslagen an. Die individuelle rechtliche Beratung durch den Notar sowie die Entwurfserstellung sind in den Gebühren enthalten. Zum Vergleich: Allein die jährlichen Gerichtsgebühren für eine Dauerbetreuung im Vermögensbereich belaufen sich auf mindestens 200 Euro.

Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist der optimale Weg, um den Vorsorgefall selbstbestimmt zu regeln. Der Notar kann außerdem für eine Registrierung der Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sorgen, sodass eine schnelle Auffindbarkeit der bevollmächtigten Person im Ernstfall gewährleistet ist.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Unfallfahrzeug in Bitzen verkehrsbehindernd abgestellt

In der Nacht zu Mittwoch (10. Dezember 2025) wurde in Bitzen ein beschädigtes Fahrzeug entdeckt, das ...

Unfallflucht in Niederfischbach: Zeugen gesucht

In Niederfischbach kam es am Dienstag (9. Dezember 2025) zu einem Vorfall, bei dem ein geparktes Fahrzeug ...

Verkehrsunfall in Alsdorf: Opel-Fahrer verletzt sich leicht

In Alsdorf kam es am Dienstag (9. Dezember 2025) zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 28-jähriger ...

Unbekannte beschädigen DRK-Transporter in Steinebach/Sieg

In Steinebach/Sieg kam es zu einem Vorfall, bei dem ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes beschädigt ...

Landrat Dr. Enders zur Gesundheitsversorgung im Kreis Altenkirchen: "Kann den Frust nachvollziehen"

Der Landrat des Kreises Altenkirchen, Dr. Peter Enders, hat sich auf Anfrage des AK-Kuriers zur medizinischen ...

Verfolgungsjagd bei Krunkel: Fahrer ohne Führerschein und unter Drogen erwischt

In den frühen Morgenstunden des Mittwochs (10. Dezember 2025) kam es auf der L270 bei Krunkel zu einer ...

Weitere Artikel


Erwin Rüddel als Bundestagskandidat gewählt

Die CDU der Kreisverbände Neuwied und Altenkirchen hatten am Freitag, den 28. Oktober um 18 Uhr zur Wahl ...

START-Stipendium für 15 Jugendliche aus Rheinland-Pfalz

Insgesamt 15 neu zugewanderte, motivierte Schülerinnen und Schüler aus Rheinland-Pfalz erhalten ein START-Stipendium. ...

"Let’s sing" und Meisterchorsingen in Wissen

Am Samstag, 5. November, steht das Kulturwerk Wissen ganz im Zeichen des Gesanges. Der Chorverband Rheinland-Pfalz ...

Gewinner erleben die Region Westerwald-Sieg hautnah

Der Hauptpreis des Gewinnspiels des Regionalmarketings auf der Kölner Immobilienmesse wurde jetzt an ...

Else fragt: Zeitumstellung – Sinn oder Unsinn

Seit 1980 stellen wir zweimal im Jahr die Uhren um. Jetzt ist es wieder soweit, in der Nacht am Sonntag, ...

Halloween 2016 – Nicht jeder Streich ist erlaubt

Für die „Grusel- und Feierfreaks“ steht die Nacht zum 1. November seit einigen Jahren schon auf dem persönlichen ...

Werbung