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Nachricht vom 26.11.2016    

Brandrisiko Wärmedämmung?

Wärmeddämmung als Brandrisiko - darum geht es beim kommenden Sprechtag der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Betzdorf und Altenkirchen. Alternativen zu Polystyrol gibt es und die Energieberater beantworten nach Anmeldung alle Fragen.

Betzdorf/Altenkirchen. Manche Menschen behaupten, dass ein Wärmedämmverbundsystem mit Polystyrol die Risiken für die Bewohner im Brandfall deutlich erhöht. Die meisten Brände entstehen innerhalb des Hauses, am häufigsten durch defekte elektrische Geräte, Fehler in der Elektroinstallation oder durch Kerzen und Zigaretten. Bei typischen Brandverläufen fangen Mobiliar und Inneneinrichtung als erstes Feuer. Nach zehn bis fünfzehn Minuten verpuffen die Brandgase und zerstören die Fenster, als Brandfackel breitet sich das Feuer durch die Sauerstoffzufuhr nach oben über die Fenster in weitere Etagen aus.

Die Brandausbreitung erfolgt auf diese Art, egal ob die Fassade gedämmt ist oder nicht. Das Polystyrol im Wärmedämmverbundsystem kann anfangen mit zu brennen; das dauert jedoch in der Regel zwanzig bis dreißig Minuten. Entscheidend bei jedem Gebäudebrand ist, dass die Bewohner aufgrund der Rauchgasentwicklung möglichst schnell das Haus verlassen. Daher sind Rauchwarnmelder eine so wichtige Vorsorgemaßnahme.

Eine brennende Wärmedämmung ist in erster Linie eine besondere Herausforderung für die Feuerwehr. Eine nicht brennbare aber teurere Alternative sind Mineralfaserplatten.
Um die Risiken im Falle eines Brandes weiter zu minimieren und die Brandausbreitung zu erschweren, können umlaufende Brandriegel aus nicht brennbarem Dämmmaterial eingebaut werden. Für Gebäude mit besonderen Brandschutzanforderungen sind zusätzliche Brandriegel verpflichtend vorgeschrieben. Weitere Details erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.



Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 7. Dezember von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

In Altenkirchen am Donnerstag, 22. Dezember von 8.15 bis 18Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.



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