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Nachricht vom 20.04.2009    

Weiter mit Ausbildungs-Förderung

Die Ausbildungsplatz-Förderung für Unternehmen ist neu aufgelegt worden. Das hat jetzt die Wirtschafts-Förderungs-Gesellschaft des Kreises Altenkirchen mitgeteilt.

Kreis Altenkirchen. In einer Pressemitteilung hat jetzt die Wirtschafts-Förderungs-Gesellschaft (WFG) des Kreises Altenkirchen Mitgeteilt, dass Unternehmen auch 2009 für Ausbildungsplätze Fördermittel beantragen können. "Einige Unternehmen erkundigten sich zu Beginn des Jahres, ob es 2009 wieder ein Ausbildungsplatz-Förderprogramm des Landes geben wird. Das Programm lief 2008 aus und es war nicht abzusehen, ob es 2009 eine Fortsetzung geben wird", so Oliver Schrei und Berno Neuhoff von der WFG.
Wie die Landes-Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mitteilt, kann das Ausbildungsplatz-Förderprogramm ab sofort wieder rückwirkend zum 1. Januar 2009 von Freiberuflern und gewerblichen Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten beantragt werden.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen durch die ISB gewährt. Pro Unternehmen kann jeder zusätzliche oder erneuerte Ausbildungsplatz mit einheitlich bis zu 35 Euro gefördert werden. Zur Ermittlung der Ausbildungsplätze werden die Zahlen an den Stichtagen 31.12.2008 und 31.12.2009 verglichen. Auch die Übernahme eines Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb kann gefördert werden. Darlehen, die ohne Haftungsfreistellung beantragt werden, sind für betriebliche Zwecke zu verwenden. Der Zinssatz liegt hier bei 2,55 Prozent. Bei Darlehen, die mit Haftungsfreistellung ausgestattet sind, müssen die Refinanzierungsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung der Ausbildungsplätze verwendet werden. Hier liegt der Zinssatz bei 3,55 Prozent.
Weitere Informationen gibt es bei der Wirtschafts-Förderungs-Gesellschaft (WFG) Kreis Altenkirchen, Tim Kraft, Telefon 02681/81-3906 oder per E-Post: info@wfg-kreis-ak.de.


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