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Nachricht vom 11.12.2016    

SGD Nord: Nur sicheres Kinderspielzeug kaufen

Kinderspielzeug aus aller Welt landet unter dem Weihnachtsbaum und häufig genug ist dieses Spielzeug nicht gefahrlos für Kinder. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat einige Tipps zum sicheren Kauf von Kinderspielzeug zusammengestellt.

Foto: SGD Nord

Region. Weihnachtszeit ist Schenkenszeit und ein neuer Teddybär, eine Puppe oder Eisenbahn lassen Kinderaugen strahlen. Damit sie lange Freude bereiten, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Tipps zum sicheren Kauf von Kinderspielzeug.

Von Spielsachen dürfen keine unmittelbaren Gefahren sowie Gesundheitsbelastungen ausgehen. Deshalb sollten Käufer/innen bei der Auswahl auf qualitativ hochwertige sowie nachhaltige Produkte achten, die für das Lebensalter des Kindes geeignet sind.

Die Sicherheit von Spielzeug ist rechtlich geregelt. Dazu hat die EU die Spielzeugverordnung und die Normreihe EN 71 erlassen sowie die CE-Kennzeichnung geschaffen. Wer Spielzeug herstellt oder importiert, muss das CE-Zeichen aufdrucken und damit garantieren, dass er sich an die geltenden Vorschriften hält. Fehlt das CE-Zeichen, lässt dies auf einen besonders nachlässigen Hersteller oder Importeur schließen.

Folgende Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung muss jedes Spielzeug erfüllen:

Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft vorhanden sein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Spielzeug der Europäischen Richtlinie für Spielzeuge entspricht.



Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs müssen sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Spielzeug oder der Verpackung angegeben sein.

Spielzeug, das für Kinder unter 3 Jahren gefährlich sein kann, muss einen Warnhinweis mit Nennung der spezifischen Gefahr tragen (z.B.: Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile).

Die SGD Nord gibt einen Tipp: Kaufen sie lieber weniger, dafür qualitativ hochwertiges Spielzeug – ihrem Kind und der Umwelt zuliebe.

Bei weiteren Fragen kann man sich an die zuständigen Abteilungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wenden:
- SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Telefon 06781/565-0

- SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Telefon 0261/120-0

- SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, Telefon 0651/4601-0


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