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Nachricht vom 12.12.2016    

Wärmespeicherung oder Wärmedämmung?

Die Frage, ob es sinnvoller ist die Wärme in massiven Wänden des Hauses zu speichern oder das Haus umfassend zu dämmen, ist nicht leicht zu beantworten. Dies kann von der Speichermasse, Oberfläche, Dämmung und den Temperaturunterschieden unterschiedlich abhängen. Der Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft weiter.

Kreis Altenkirchen. Jeder Speicher muss zunächst aufgeladen werden und entlädt sich mit der Zeit wieder. Wie schnell sich ein Speicher wieder entlädt hängt von Speichermasse, Oberfläche, Dämmung und Temperaturunterschieden ab. Auch eine Wärmflasche im Bett ist nur hilfreich, wenn die Bettdecke als Dämmschicht hinzukommt. Ohne die Bettdecke ist die gespeicherte Wärme schnell verloren.

Übertragen auf Gebäude heißt das, massive Wände mit viel Speichermasse können das Ansteigen und Abfallen der Raumtemperatur verlangsamen, aber nicht die Energieverluste begrenzen. Wer diese Energieverluste verringern möchte, kommt an der Dämmung nicht vorbei. Im Winter kann jeder den Unterschied zwischen Dämmen und Speichern selbst erfahren. Der eigene Körper ist ein guter Wärmespeicher. Am angenehmsten fühlt sich, wer im Winter eine Wärmedämmung in Form einer kuscheligen Jacke anlegt. Niemand käme auf die Idee, eine Ritterrüstung zu tragen, weil die Speichermasse hoch ist.



Und im Sommer verzögern Speichermassen das Aufheizen des Gebäudes. Es sei denn, es kommt den ganzen Tag über viel Sonnenstrahlung durch große Glasflächen oder Dachflächenfenster ins Haus. Dann haben es auch die Speichermassen schwer, diesen Wärmeeintrag aufzufangen.

Weitere Details können gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung erklären.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

In Betzdorf am Mittwoch, 4. Januar von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

In Altenkirchen am Donnerstag, den 22. Dezember von 8.15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.



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