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Nachricht vom 12.12.2016    

Tierquälerei und Jagdwilderei in Birken-Honigsessen

Ein besonders übler Fall von Tierquälerei und Jagdwilderei wurde der Polizei Wissen angezeigt. In Birken-Honigsessen, Bergstraße, wurde ein Fuchs dessen Lauf in einem Tellereisen hing aufgefunden. Das Tier musste von einem herbeigerufenen Jäger von seinen Leiden erlöst werden. Da ein verletztes Tier mit der Falle keine weiten Wege zurücklegen kann muss die Falle im Wohnortbereich zwischen den Häusern ausgelegt worden sein. Die Ermittlungen sind im Gange, Hinweise an die Polizeiwache Wissen.

Foto: PW Wissen

Birken-Honigsessen. Ein Fall der besonderen Tierquälerei wurde am Samstagmorgen, 10. Dezember in Birken-Honigsessen zur Anzeige gebracht. Zeugen meldeten in der Bergstraße einen verletzten Fuchs, an dessen Lauf eine zugeschlagene Falle hing. Das Tier konnte wenig später von einem örtlichen Jäger von seinen Leiden erlöst werden. Eine Chance auf eine erfolgreiche tierärztliche Behandlung gab es nicht mehr für das Tier.

Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Fuchs in ein sogenanntes Tellereisen getreten war. Diese Art von Fallen sind seit langem strengstens verboten und werden in Jägerkreisen nicht mehr benutzt, da sie nicht auf einen unversehrten Fang oder das sofortige Töten des Tieres ausgerichtet sind. Ausgelegte Tellereisen stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie alleine durch Betreten auslösen und sowohl bei Menschen als auch bei Tieren schwerste Verletzungen hervorrufen können.

Von daher ist es höchst unverantwortlich, solche Fallen zu stellen. Wer die Falle ausgelegt hat, ist derzeit noch unbekannt. Jedenfalls ist nicht davon auszugehen, dass der Fuchs eine weite Strecke mit Falle und gebrochenem Lauf zurücklegen konnte. Somit muss die Falle in Häusernähe ausgelegt worden sein.

Die Polizeiwache Wissen würde sich unter Telefon: 02742/9350 über Hinweise zur Person des Fallenstellers freuen.

Ergänzend teilt die Polizei mit, dass für weitere Fragen zum Thema Fallenjagd, deren Zulässigkeit und zum Verhalten sowie zur vermeintlichen Gefährlichkeit von Füchsen in Ortslagen von Revierförster Thomas Boschen, Forsthaus Oberbirkholz, Birken-Honigsessen, Telefon 02294/98150 gerne zur Verfügung steht. Boschen gibt Tipps und Ratschläge, wenn Füchse zu nah an die Häuser kommen und es womöglich eigene Haustiere gibt.




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Die Fallenjagd ist in Deutschland schon lange verboten. Mittlerweile auch in ganz Europa. Ausgenommen sind Lebendfallen und besondere Situationen, die eine Fallenjagd rechtfertigen würden. Sollte es einen Anlass für das Aufstellen von Fallen geben, muss dies von unteren Jagdbehörde des Kreises genehmigt werden, und nur ein Fachmann mit einem Befähigungsnachweis darf eine Tierfalle aufstellen. Nicht verboten ist der Verkauf/Kauf solcher Fallen.

Wer eine solche Tellerfalle in einem Wohngebiet aufstellt, macht sich strafbar, ein Kavaliersdelikt ist es nicht. Zumal ein Kinderfuß solche Tellerfallen auch nicht ohne schwere Verletzungen aushält. Das Aufstellen von Fallen ist natürlich auch im Wald verboten.
Füchse kommen immer häufiger in bewohnte Gebiete, daran sind häufig genug die Menschen schuld. Da lockt der Komposthaufen im Garten mit Essensresten, andere Zeitgenossen füttern sogar Wildtiere an. Wiederum andere Menschen hassen alles Tierische auf dem Grundstück, so ein Zeitgenosse hat vermutlich die Falle aufgestellt. (hws)





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