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Nachricht vom 17.12.2016    

Notfallsanitäter mit neuer Ausbildungsordnung

Der DRK Kreisverband Altenkirchen informierte zum Thema war die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), das seit geraumer Zeit in Kraft getreten ist. Die im Rettungsdienst Beschäftigten des Kreisverbandes sind Rettungsassistenten mit jahrelanger Erfahrung. Der Geschäftsführer, Alfons Lang, erläuterte die Änderungen die sich aus den geänderten gesetzlichen Vorgaben ergeben.

Die neuen DRK-Notfallsanitäter mit Mike Matuschewski (2. v. li.) Dr. Peter Enders (4. v. li.) und Alfons Lang (rechts). Foto: kkö

Altenkirchen. Am Freitag, 16. Dezember fand im Lehrsaal der Kreisgeschäftsstelle des DRK eine Pressekonferenz statt. Thema waren die Änderungen, die sich aus dem Gesetz zum Notfallsanitäter (NotSan) ergeben. Dr. Peter Enders, Vizepräsident des Kreisverbandes, nahm aus Sicht eines Notarztes aber auch als Landespolitiker Stellung. Er stellte den Werdegang der Notfallrettung anhand der sich wandelnden Vorgaben dar.

„In den 70er Jahren begann es mit der Ausbildung der Rettungssanitäter. Man hatte erkannt, das es nicht mehr reicht einen akut erkrankten oder einen Verletzten, schnellstmöglich in eine Klinik zu bringen.“ Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gliederte sich in die drei Bereiche Theorie, Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) und Klinikpraktikum (160 Stunden). Mitte der 80er Jahre wurde erkannt, dass diese Ausbildung nicht mehr ausreichend war.

Enders stellte weiter dar wie sich der Beruf entwickelte. Ab 1989 erhielten viele Rettungssanitäter, durch das Gesetz zum Rettungsassistenten, aufgrund ihrer Berufserfahrung und der Tätigkeit im Rettungsdienst wurde die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent erteilt. Die Personen, die diesen Weg nicht beschreiten konnten, nahmen ab 1989 an einer zweijährigen Ausbildung teil. Dies wurde über 25 Jahre so fortgeführt. Den Rettungsassistenten wurden abhängig vom Träger des Rettungsdienstes und der Einstellung der ärztlichen Leiter Kompetenzen übertragen. Dies geschah im Rahmen der sogenannten „Notkompetenz“.



Die jetzt dreijährige Berufsausbildung im Gesundheitswesen anerkannte Ausbildung zum Notfallsanitäter stellt die Absolventen auf eine Stufe mit den anderen Berufen im Gesundheitsbereich. Nun dürfen die Notfallsanitäter das was sie erlernt haben auch umsetzen. Hierbei handelt es sich unter anderem auch um inversive Maßnahmen, wie das Legen eines venösen Zugangs.

Auch in der neuen Ausbildungsordnung gibt es Übergangslösungen, mit denen interessierte Rettungsassistenten nach dem Besuch eines Fortbildungslehrgangs, die Prüfung ablegen können. "Dies ist erforderlich, da wir gar nicht genügend Personal ausbilden könnten", erklärten Enders und Lang.

Alfons Lang und Mike Matuschewski, Leiter Rettungsdienst des Kreisverbandes, wiesen daraufhin, dass viele der Auszubildenden bereits über das freiwillige soziale Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kontakt zum Roten Kreuz gehabt haben. "Wir suchen aber immer noch Auszubildende und freuen uns über viele Interessenten", sagte Matuschewski.

Der Kreisverband Altenkirchen verfügt aktuell über 28 Notfallsanitäter. Diese Zahl ändert sich täglich, da immer wieder Prüfungen stattfinden. Derzeit hat der Kreisverband sieben Auszubildende zum Notfallsanitäter. Alfons Lang ging auch darauf ein, dass sich der Tarifvertrag, mit Einführung einer neuen Lohngruppe, entsprechend den Voraussetzungen geändert habe. Die Notfallsanitäter müssen ihrer Verantwortung entsprechend entlohnt werden. (kkö)



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