Werbung

Nachricht vom 27.12.2016    

Augen auf beim Kauf von Silvesterfeuerwerk

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord macht auch in diesem Jahr auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Silvesterfeuerwerk aufmerksam. Denn es gibt Regeln und Gesetze, und die sind vom Handel aber auch den Verbrauchern einzuhalten. Dabei geht es um die Sicherheit. Die regionalen Gewerbeaufsichtsämter geben Auskunft.

Foto: SGD Nord

Region. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2) beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am Samstag, 31. Dezember. Vor Donnerstag, 29. Dezember ist es verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen und ganz wichtig: Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2… usw.) in Verbindung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet und mit einer Gebrauchsanweisung versehen sind. In diesem Jahr dürfen auch noch pyrotechnische Gegenstände mit der BAM-Prüfnummer BAM-P II… usw., verkauft werden (altes Recht). Die BAM-Zulassung ist ein Zeichen für einen sicheren Feuerwerksartikel.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

Sicherheit ist Trumpf. Deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der SGD Nord mit der Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz überwacht. So leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel an Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher sollen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben. Der Verkauf ist nur in Räumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.



Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten (zum Beispiel historische Fachwerkshäuser) zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.

Weitere Informationen bietet der Flyer „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1 und 2“. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar: https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Abteilung_2/Sprengstoff/flyer-silvesterfeuerwerk2016_druck.pdf

Bei Fragen steht Ihnen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung.
Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel.: 0261 / 120-2019,


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Wiedweg Etappe 6: Felstäler, ein sagenhafter Sänger und der Blick von der Weißenfelser Ley

Die sechste Etappe des Wiedwegs führt auf 17 Kilometern von Neustadt (Wied) durch die wildesten Abschnitte ...

Internationales Gartenfest in Flammersfeld

Am 27. Juni lädt der Verein Mach mit e.V. Flammersfeld zu einem besonderen Event im Raiffeisengarten ...

Bahnverkehr von Siegen über Au nach Köln wegen Sturmschäden eingestellt

Der Bahnverkehr zwischen Köln und Mönchengladbach sowie zwischen Siegburg/Bonn und Hennef (Sieg) ist ...

Mitsingkonzert in Windeck: "KIWi singt!" lädt ein

Am 26. Juni 2026, um 19 Uhr, verwandelt sich das Bürger- und Kulturzentrum kabelmetal in Windeck-Schladern ...

Unfallflucht auf der L265 nahe Mörsbach: Motorradfahrer verletzt

Am 19. Juni 2026 ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der L265 zwischen Mörsbach und Heimborn. Ein Motorradfahrer ...

Kanalsanierung auf der A3: Verkehrsführung bis Dezember 2026 angepasst

Auf der A3 zwischen den Anschlussstellen Bad Honnef/Linz und Neuwied beginnen umfangreiche Kanalsanierungsarbeiten. ...

Weitere Artikel


Else: Kommentieren ja - aber keine falschen Namen

Else mahnt zum Jahresende: Wer kommentiert und eine Meinung hat, sollte dazu stehen. Es ist ja herrlich ...

Die ehrenamtliche Arbeit dreier Jahre wurde belohnt

Raiffeisen und Schultze-Delitsch veränderten die Welt nachhaltig. Ihre Genossenschaftsidee der Hilfe ...

Kreismusikschule lädt zu Konzert nach Flammersfeld

Am Sonntag, den 15. Januar lädt die Kreismusikschule zu einem Kammerkonzert in die evangelische Kirche ...

Sparkasse Westerwald-Sieg: Spende statt Geschenke

Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat sich in diesem Jahr entschieden, anstelle von Weihnachtspräsenten soziale ...

Land-Motorsport startet mit Daytona-Premiere in die neue Saison

Mit einer Premiere auf dem berühmten Rennkurs in Daytona (Florida/USA) beginnt für das Team von Land ...

Neujahrskonzert der Musikgemeinde Betzdorf-Kirchen

Am Montag, 2. Januar, 19.30 Uhr, ist es wieder soweit: die Stadthalle in Betzdorf öffnet ihre Türen zum ...

Werbung